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Der Anteil für Soziales im Bundeshaushalt 2009 beträgt 49%. Zu Soziales gehören Ausgaben für Sozialhilfe/-geld/Hartz IV und für Renten. Folglich sind diese Bereiche diejenigen, die reduziert werden müssen. Und hier sind Kürzungen möglich ohne dass irgendjemand verhungert. Es gibt auch Staaten ohne solche Transferleistungen oder Hungertote.

Der Einwand, dass das Bundesverfassungsgericht Ausgabenkürzungen stoppen könnte ist irrelevant: Der Bundestag kann das Grundgesetz so ändern, dass es möglich ist - der Leidensdruck muss nur groß genug sein.

Im übrigen sind bei den "Reichen" keine relevanten Beträge zu holen: Es gibt nämlich zu wenige davon. (Ich hab da mal eine Statistik gesehen über die Zahl der Personen, die mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdient, vielleicht beim Statistischen Bundesamt. Und die Zahl war klein).
 
aus der Diskussion: Die Krise als Normalzustand
Autor (Datum des Eintrages): PortfolioStrategie  (13.06.10 09:53:41)
Beitrag: 16 von 440 (ID:39674410)
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