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Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…

Um die Rechte Unschuldiger zu schützen, muss die Polizei Straftaten verhindern. Eine Durchsuchung Verdächtiger zur Verhinderungen von Straftaten ist, wenn nicht direkt gefordert, so doch das Recht der Polizei.

Es wäre völlig inakzeptabel und in keiner Weise mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn Straftäter sich erst selbst zu erkennen geben müssten, bevor sie näher untersucht oder verhaftet werden dürfen.

Das Grundgesetz fordert Gerechtigkeit und ein gutes Deutschland. Das Grundgesetz fordert die Enttarnung, Verfolgung und Verurteilung derjenigen, die die Gesetze oder die Rechte anderer verletzen. Es ist nicht hinnehmen, dass Verbrecher ungestraft frei rumlaufen dürfen.

Straftaten sind zu verfolgen und zu verhindern - gemäß geltender Gesetze.

Ein guter Polizist will sich doch nicht lächerlich oder unnötig Arbeit machen - ein guter Polizist durchsucht daher automatisch nur dann jemanden, wenn er einen konkreten Verdacht hat. Wenn ein guter Polizist jemanden durchsucht, dann hatte er einen konkreten Verdacht.

Ein allgemeiner Verdacht ist: jeder 40-Jährige hat mindestens einmal gegen ein Gesetz verstoßen. (ist übrigens äußerst wahrscheinlich)
Ein konkreter Verdacht ist z.B.: dieser Mann sollte durchsucht werden, weil er auf einen ausgebildeten Polizisten verdächtig wirkt.

Wer nicht durchsucht werden will, der soll gefälligst dafür sorgen, dass er keinen konkreten Verdacht erregt (am besten, indem er ein treuer und guter Staatsbürger ist). Eine Durchsuchung hat selbstverständlich angemessen und ordnungsgemäß zu erfolgen und verurteilt wird nur nach geltenden Gesetzen. Selbstvertständlich sollen relevant schlechte Polizisten nach Möglichkeit entlassen werden.

Dass nur bei einem konkreten Verdacht zu untersuchen ist, ist zum Schutz der Polizisten zu interpretieren: wenn doch mal was passiert, weil jemand ohne gründliche Untersuchg durchgewunken wurde, dann muss ein guter Polizist nicht deswegen bestraft werden.

Ist mir schon klar, dass das nicht jeder so sehen wird ... und wißt ihr was? Es ist mir total egal (Einwände angesehener guter Menschen berücksichtige ich gerne). Wer diese meine Ansicht nicht teilt, der darf gerne aus Deutschland auswandern: und Tschüß - versucht aber trotzdem sauber zu bleiben. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (13.06.10 13:17:45)
Beitrag: 127 von 298 (ID:39674797)
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