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[posting]39674894[/posting]Was Du da beschreibst dafür bedarf es keine neuen Gesetze, denn in Verdachtsfällen wie auch bei Gefahr in Verzug für die öffentliche Sicherheit, dürfen ensprechende Organe immer ermitteln. Das ist Gesetz und damit abgedeckt.

Aber darum geht es eben nicht, wie z.B. auch bei der Vorratsdatenspeicherung ...denn bei ihr werden auch OHNE hinreichende Verdachtsgründe Daten erhoben und gesammelt.

Und das ist nicht hinnehmbar, weil so der einzelne Bürger als Kollektiv unter Generalverdacht gezogen ist, einerlei, was er tut oder eben nicht getan hat. ;)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): TimeTunnel  (13.06.10 14:12:57)
Beitrag: 130 von 298 (ID:39674921)
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