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Durch die objektive Datenerfassung wird man nicht kriminalisiert. Die Dokumentation einer legalen Handlung beweist, dass zu diesem Zeitpunkt und in dieser Form keine kriminelle Handlung vorgenommen wurde. Ein Mensch wird doch auch nicht schon dadurch kriminalisiert, weil ihn jemand anguckt.

Gerechtigkeit ist, wenn gutes belohnt und böses (strafbares) bestraft wird und zwar möglichst proportional.

Eine objektive Datenerfassung dient der Gerechtigkeit, weil so die Taten im Verdachtsfall durch Richter beurteilt werden können: Unschuldige werden freigesprochen und Schuldige werden bestraft. Somit dient die Vorratsdatenspeicherung der Gerechtigkeit.

Selbstverständlich müssen die Daten vor Mißbrauch geschützt werden, d.h. nur befugte gute Staatsbeamte dürfen Zugriff auf die Daten haben und die Daten dürfen nicht (leicht) manipuliert werden können. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (13.06.10 15:40:25)
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