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Subjektives Recht
http://de.wikipedia.org/wiki/Subjektives_Recht

Ein paar Thesen von mir:

Das Ziel ist ein idealer (möglichst guter) Staat und Kriminalität muss daher bekämpft werden.

Der Bürger hat ein Recht auf Gerechtigkeit aber Verbrecher haben kein Recht auf Ungerechtigkeit.

Es darf keine Abwehrrechte gegen einen guten Staat geben, die einem guten Staat und somit dem Allgemeinwohl schaden.

Abwehrrechte gegen Verbrecher (und durch sie begangene Menschenrechtsverletzungen) haben Vorrang gegenüber Abwehrrechten gegen den Staat.

Es muss Abwehrrechte gegen einen schlechten Staat und gegen Ungerechtigkeit geben. Das bedeutet aber am Beispiel der Hausdurchsuchung, dass es Verfahren geben muss, die Ungerechtigkeit verhindern helfen (z.B. Videoaufzeichnungen der Durchsuchung, Protokollierung konfizierter Gegenstände, staatsanwaltschaftliche Untersuchung des Falls) aber es darf nicht sein, dass die Bemühungen eines guten Staates um Gerechtigkeit sabotiert werden.

Schlimmer als mal eine unnötige Hausdurchsuchung bei einem gesetzestreuen Bürger ist eine ausbleibende Hausdurchsuchung bei einem Verbrecher, der aufgrund dessen dem Staat und unschuldigen Bürgern fortgesetzt schaden kann (siehe auch das Grundgesetz, das den Schutz der Menschenwürde fordert). Derzeit haben wir weit mehr frei herumlaufende Verbrecher als unnötige Hausdurchsuchungen.

Der Staat hat ein Recht auf einen Verdacht und das Recht jeden Verdacht wahrheitsgemäß, ordnungsgemäß und mit dem Ziel eines möglichst guten Staates (soziale Gerechtigkeit) aufzuklären und dazu gehört auch ganz klar, dass der Staat in jedem Verdachtsfall nach Beweisen für eine Straftat suchen darf. Mindestens jeder Polizist, Staatsanwalt und Richter hat das Recht auf einen Verdacht und die Veranlassung einer ordnungsgemäßen staatlichen Untersuchung des Verdachtsfalles.

Es ist einem guten Staat abträglich, wenn quasi vor einer Ermittlung schon Beweise für eine Straftat vorgelegt werden müssen. Die Ermittlungen sollen doch erst zu (ggf. auch entlastenden) Beweisen führen. Derzeit werden Verbrecher geradezu geschützt (und somit wird grob gegen das Grundgesetz verstoßen, denn Verbrecher verletzen die Menschenwürde anderer Menschen) und dass das so ist sieht man daran, dass tonnenweise illegale Drogen pro Jahr konsumiert werden, es Millionen illegaler Waffen gibt und dass überhaupt noch ein organisiertes Verbrechen existieren kann (Kindesmißbrauch, Vergewaltigungen und Kinderpornos gibt es auch und noch viel mehr). Verbrechen verletzen die Menschenwürde in einem weit größerem Umfang, als ein Staat, der im Bemühen um Gerechtigkeit nach Straftätern sucht.
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (25.06.10 07:34:19)
Beitrag: 136 von 298 (ID:39734844)
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