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[posting]39767108[/posting]...und die Bewertung zu der AdHoc:

Das ist die ja schon erwartete Kapitalherabsetzung:
Aus 3 Aktien wird eine Aktie - der Börsenkurs wird sich damit optisch verdreifachen (von 0,38 also auf 1,15 ... zumindest rechnerisch).
Für den Aktionär ist die (Durchführung der) Kapitalherabsetzung also weder positiv noch negativ.
Ein Aktionär mit vorher 300 Aktie zu 0,38 Euro hat nachher 100 Aktien zu 1,15 Euro ... also gleichviel.

Das Negative geschah schon vorher - eine KapHerabsetzung erfolgt idR nur dann, wenn der Bilanzverlust die Rücklagen übersteigt und das Grundkapital angreift (bei MAM zu über der Hälfte - siehe die AdHoc vom April).
Durch die Zusammenlegung wird bilanztechnisch der Bilanzverlust (handelsrechtlich, nicht steuerrechtlich) mit dem herabgesetzten Grundkapital ausgeglichen (Verminderung der Bilanzsumme).
Beispiel:
Vorher: Bilanz-Aktiva 9,4 Mio. Verlust(vortrag), Bilanz-Passiva 13,1 Mio. Grundkapital
Nachher: Bilanz-Aktiva 0,7 Mio. Verlustvortrag, Bilanz-Passiva 4,4 Mio. Grundkapital

Der Wert der Firma ändert sich durch die Durchführung der Kapitalherabsetzung nicht (der hat sich schon vorher durch den schlechten Geschäftsverlauf vermindert).

Ansonsten hat DAXRaider natürlich Recht - in der Situation kann eine Kapitalerhöhung (die ich eigentlich gleich in Kombination mit der -herabsetzung erwartet hätte) nur funktionieren, wenn der Börsenkurs mindestens beim Nennwert (1 Euro) liegt. Darunter darf eine KapErhöhung nicht durchgeführt werden und bei einem Börsenkurs von 0,38 Euro wird man keinen Investor finden, der 1 Euro für junge Aktien zahlt.
Und eine KapErhöhung muß noch kommen - die Gesellschaft braucht frisches Kapital (um die Liquiditätslage schnell zu verbessern).

Rene
 
aus der Diskussion: MOOD AND MOTION (früher: Neue Sentimental Film AG)
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (02.07.10 01:26:36)
Beitrag: 96 von 354 (ID:39767121)
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