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... 16-Jährigen verprügelt

Von ausgeprägtem Korpsgeist zeugt ein Fall aus Lüneburg, wo im Mai 2009 zwei Streifenbeamte wegen Körperverletzung und Strafvereitelung verurteilt wurden. Nach einer wilden Verfolgungsfahrt stellten die Beamten einen 16-jährigen Mofafahrer, der ohne Führerschein gefahren war. "Ich mach' Dich platt, du Sau", brüllte Kommissar E. und stieß den Teenager, der laut Zeugenaussagen keinerlei Widerstand leistete, mit dem Knie gegen die Schläfen. Selbst als der Junge am Boden lag, schlug der Polizist "dem wehrlosen Zeugen mit der Faust auf den Rücken", wie es im Urteil heißt. Als seine Kollegin versuchte, ihn zu stoppen, brüllte E.: "Halt du dich da raus". Die Beamtin, die zehn Jahre jünger war, als ihr Kollege, erstattete keine Anzeige.

Auch die sieben Anwohner, die den Vorfall beobachtet hatten, gingen nicht zur Polizei. "Ich dachte, da kommt ohnehin nichts bei raus", gab einer später vor Gericht an. Nur über Umwege kam der Vorfall ans Licht. Anwohnerin B. erzählte ihrem Chef, einem Zahnarzt, was sie beobachtet hatte. Der Zahnarzt informierte Lüneburgs Polizeichef Hans-Jürgen Felgentreu, der Ermittlungen in Gang setzte. Das Amtsgericht verurteilte Kommissar E. zu sechs Monaten auf Bewährung. Seine Kollegin wurde wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Kommissar E. legte Berufung ein. Und konnte sich wieder auf einen Kollegen verlassen. Kurz vor der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht tauchte Kommissar W., ein Kollege des verurteilten Kommissars, in der Zahnarztpraxis bei Zeugin B. auf. Breitbeinig, die Hände in die Hüften gestützt, habe er vor ihr gestanden. "Er hat mich zur Rede gestellt, wollte wissen, warum ich gegen seinen Kollegen ausgesagt hätte", erinnert sich B. "Er meinte, man werde ja wohl Verbrecher noch ein bisschen härter anfassen dürfen."

Dass er die Zeugin tatsächlich auf ihre Aussage angesprochen hat, gibt Kommissar W. vor dem Landgericht sogar zu. Er habe die Zeugin jedoch "nicht einschüchtern wollen", sondern ihr nur "seine persönliche Einschätzung der Sachlage mitgeteilt." Der Vorfall bleibt ohne Folgen. Das Landgericht bestätigt das Urteil gegen die Polizisten. ... http://www.stern.de/panorama/2-bericht-von-amnesty-internati…

Ähm, besagter Kommissar E. wurde doch hoffentlich in den Innendienst versetzt und das Recht entzogen, Waffen zu tragen, oder? Wenn nicht, dann soll das nachgeholt werden. Wenn die Gesetzeslage dazu nicht ausreichend, dann soll die Gesetzeslage verbessert werden.

Wie sind die beiden eigentlich Kommissar geworden? Ich habe da eine Idee: es soll bei beiden Komissaren (E. + W.) eine gründliche Hausdurchsuchung (Drogen, Kinderpornos, Steuerhinterziehung, ... wonach man halt so suchen kann) geben. Wenn die sauber sind, dann dürfen sie von mir aus bei der Polizei bleiben.

Wer mit Straftaten auffällt, bei dem soll es bei hinreichendem Verdacht eine gründliche Hausdurchsuchung geben und diese Hausdurchsuchung sollen die Staatsanwaltschaft ohne weitere Begründung fordern und der betroffene Richter ohne weitere Begründung anordnen können (Suche nach Beweismitteln, Verdacht auf weitere Straftaten, egal - bestraft werden sollen selbstverständlich nur real begangene Straftaten).

Rechtsstaat heißt nämlich, dass der Staat um Gerechtigkeit bemüht ist und das bedeutet, dass bei Verdächtigen nach Beweisen für Straftaten gesucht werden muss (bei hinreichendem Verdacht und wenn sonst nichts wichtigeres zu tun ist). Rechtsstaat heißt, dass nur wirklich begangene Straftaten möglichst gerecht und im Hinblick auf ein gutes Deutschland bestraft werden. Mit Sicherheit bedeutet es nicht, dass Straftäter wenn überhaupt so gering wie möglich nur für das bestraft werden, bei dem sie irgendwie so sehr aufgefallen sind, dass man es nicht mehr ignorieren kann.

Klar darf auch ein Polizist auch mal Fehler machen und ein reuiger guter Polizist darf auch mit einer geringen Bewährungsstrafe weiterarbeiten aber die unverzichtbaren Bedingungen sind a) reuig und b) gut. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (08.07.10 16:21:25)
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