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Gleich noch die HV-Einladung:

Travel Viva AG
Aschaffenburg
Wertpapier-Kenn-Nr. A0HNGF
ISIN-Nr. DE000A0HNGF2
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, den 18. August 2010, um 10:00 Uhr
im
Hilton Hotel Frankfurt
Hochstraße 4
60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Travel Viva AG zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns der Travel Viva AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von € 698.060,60 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,40 je Stückaktie (1.000.000 Stück), also € 400.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung € 298.060,60.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 die DELTA AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Nach § 12 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Dem Aufsichtsrat steht für das Geschäftsjahr 2009 folgende feste Vergütung zu.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält: 4.000 Euro
Der stellvertretende Vorsitzende erhält: 2.500 Euro
Das weitere Aufsichtsratsmitglied erhält: 2.000 Euro

Den Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht das gesamte Geschäftsjahr 2009 angehörten, steht die genannte Vergütung zeitanteilig zu.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 6 Tage vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 11. August 2010, 24:00 Uhr (Anmeldefrist), zugehen:

Travel Viva AG
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax: +49 (0)40-63785423

E-Mail: hv@ubj.de

Die Aktionäre müssen darüber hinaus gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 28. Juli 2010, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oberhalb dieses Absatzes genannten Adresse bis spätestens zum 11. August 2010, 24:00 Uhr, zugehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden. Für diesen Nachweis gelten die Anforderungen entsprechend, die für den Nachweis durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gelten (Textform, Nachweisstichtag und Anmeldefrist).

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre zur Veräußerung von Aktien verbunden.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung sowie ein form- und fristgerechter Nachweis über ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Abweichend hiervon richtet sich die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, nach den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen, die diese Institutionen und Personen für ihre Bevollmächtigung aufstellen. Wenn Sie eine dieser Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dieser über die Anforderungen an die Bevollmächtigung ab.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Travel Viva AG
Luitpoldstr. 9
63739 Aschaffenburg
Fax: +49 (0)6021-45482-22
E-Mail: ir@travelviva.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind per Post, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse bzw. an folgende Kontaktdaten zu übersenden:

Travel Viva AG
Luitpoldstr. 9
63739 Aschaffenburg
Fax: +49 (0)6021-45482-22
E-Mail: ir@travelviva.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Dienstag, den 3. August 2010, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse www.travelviva.de unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.



Aschaffenburg, im Juli 2010

Travel Viva AG

Der Vorstand
 
aus der Diskussion: Travel Viva
Autor (Datum des Eintrages): schaerholder  (09.07.10 15:31:38)
Beitrag: 4 von 57 (ID:39799976)
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