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Hallo Junk Bond, ich denke im Ergebnis sind wir einig, dass es der Sache nach keiner Rückstellung bedarf. Bei Müller muß man aber wohl um ein paar Ecken herum denken. Wie ich schon oben angemerkt hatte, könnte ein Grund sein, dass dadurch formal das Grundkapital noch nicht durch EK aufgefüllt ist. Das käme Müller insoweit entgegen, dass er bei einer evt. Kapitalherabsetzung zwar das Nominalkapital verringern könnte, er müsste dann aber nicht unbedingt eine Ausschüttung damit verbinden (an die ungeliebten kleinaktionäre). Außerdem würde eine spätere Aktie "schwerer".
Ein anderer Grund könnte wiederum real sein: Durch seine Pachtkündigung und Wiederaufhebung der Kündigung könnte - steuerlich - die Frage aufgeworfen werden, ob dies noch den Steuervorschriften entspricht. Letztlich wohl schon, weil er das wohl abgecheckt hat.
Aber: Aus der vermeintlichen Unsicherheit zieht er seine Berechtigung für die Rückstellung.

Letztlich auch nur eine Vermutung. Entscheidend ist, dass es der AG sprunghaft immer besser geht.
 
aus der Diskussion: Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5
Autor (Datum des Eintrages): truelies  (17.07.01 21:46:04)
Beitrag: 63 von 85 (ID:3990012)
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