http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/artikel//olg-m… OLG München: Clerical Medical gibt bei Hebelmodellen Einfluß auf Vertriebe zu Düsseldorf, 12.08.2010. Dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical (CMI) droht erneut die Verurteilung zu Schadenersatz in sechsstelliger Höhe vor einem deutschen Oberlandesgericht (OLG). Nachdem bereits das OLG Bamberg (Az.: 3 U 81/09) die Briten im letzten Jahr zur Zahlung von 250.000 Euro verurteilt hatte, zeichnet sich nun auch vor dem OLG München (Az.: 25 U 2195/09) eine Niederlage der CMI ab. Das berichtet aktuell der Düsseldorf Branchendienst 'versicherungstip/markt intern'. Zwar liegt aus München noch kein rechtskräftiges Urteil vor, doch läßt ein schriftlicher Hinweisbeschluß des OLG keinen Zweifel an der rechtlichen Einschätzung der Münchener Richter aufkommen. Der Streit vor beiden Oberlandesgerichten dreht sich um sogenannte Hebelmodelle, d. h. Lebensversicherungen der CMI, die den Anlegern im Paket mit einer Fremdfinanzierung vermittelt wurden. Die vermeintlich hohen Renditen der Anlage sollten dabei für Zins und Tilgung des Kredits sorgen und darüber hinaus ein erkleckliches Vermögen für die Anleger anhäufen. In den meisten Fällen ging die Rechnung nicht auf; die Renditen blieben weit hinter den Werbeversprechen zurück und die Anleger standen am Ende oft hochverschuldet und ohne Altersvorsorge da. Bis jetzt hat die CMI immer wieder bestritten für diese Hebelmodelle verantwortlich zu sein, vielmehr hätten die Vertriebe ohne Wissen der CMI Versicherungen und Kredite kombiniert und im Paket an Anleger vermittelt. Vor dem OLG München mußte CMI ausweislich des Gerichtsbeschlusses, der dem 'versicherungstip' vorliegt, nun einräumen, daß es den Verkaufsprospekt des Vertriebes gekannt und sogar Einfluß darauf genommen habe. Wörtlich heißt es im Beschluß der Münchner Richter: CMI sei „grundsätzlich dafür verantwortlich, daß Angaben zu ihrem Produkt, soweit diese im Rahmen des Gesamtprodukts, zu dem ihr Produkt auch gehört, Verwendung finden, richtig sind und in ihrer konkreten Verwendung im Rahmen des Gesamtprodukts einen zutreffenden Eindruck vermitteln“. Da das aber nicht der Fall war, seien CMI die im Vertriebsprospekt "enthaltenen irreführenden Hinweise auf die von ihr erzielten Vergangenheitsrenditen“ zuzurechnen. Für betroffene Anleger erfreulich ist, daß das OLG die Frage nach einer Verjährung der Vorwürfe im Sinne der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugunsten der Verbraucher beantwortete. Dazu erklärte der Anwalt des Klägers, RA Tobias Pielsticker von der Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen aus München gegenüber dem versicherungstip: "Bis 2007 war auch Insidern nicht bewußt, wie falsch die Verträge der Clerical Medical in Deutschland angeboten worden waren. Der Versicherungssenat bestätigt Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical mit Ausführungen von grundsätzlicher Bedeutung, die gerade zu den Themen Aufklärungspflichtverletzung und Verjährung auch auf die meisten anderen Geschädigten zutreffen.“ 'versicherungstip'-Chefredakteur Erwin Hausen sieht daher eine Klagewelle auf die CMI zurollen: "Aufklärungspflichtverletzung mit Zurechnung der irreführenden Prospektangaben und Verantwortung für den Vertrieb der Produkte in Deutschland führen die CMI-Behauptung ad absurdum, daß die Probleme der deutschen Kunden nur auf die Zweckentfremdung der Policen durch deutsche Berater zurückzuführen sind. Mit steigender Zahl der gerichtlichen Niederlagen der CMI dürfte die Zahl der Anspruch stellenden Geschädigten steigen. Ebenso die Zahl der Vermittler, die erkennen, wie sie ihren Kunden helfen können. Dann blüht CMI eine Schadenersatz-Klagewelle in Milliardenhöhe." |
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aus der Diskussion: | Clerical Medical Finanzprodukte |
Autor (Datum des Eintrages): | dickdiver (01.09.10 08:26:46) |
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