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[posting]40086272[/posting]Wenn Du das aufgrund der Broschüre einer Bank quasi im Paket kaufst, ist das wohl modellhaft. Wenn Du das selbst machst, sehe ich das nicht als Gestaltungsmißbrauch.

Außerdem ist der Charme dabei:
In der StB steht nur ein Gewinn aus Veräußerungsgeschäften, den Du mit Altverlusten verrechnest. Der Neu-Verlust taucht ja nirgendwo auf, sondern wird vorgetragen und zukünftig geräuschlos verrechnet.

Eine Betriebsprüfung über den privaten Bereich ist jetzt schon selten und unter der AbgSt wohl gänzlich unwahrscheinlich.

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: Private Verlustvorträge zu Geld machen?
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (02.09.10 10:25:19)
Beitrag: 7 von 14 (ID:40087091)
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