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[posting]40079112[/posting]Hallo,

da ich bedingt durch die 10 Tage Freischaltefrist keine eigenen Beiträge erstellen darf und ein doch sehr ähnlich gelagertes Problem besitze erlaube ich mir meine Frage in diesem Thread hier zu formulieren.

Leider bin ich auch einer derjenigen Menschen die sich in jungen Jahren von ihrem Versicherungsmakler beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung über den Tisch haben ziehen lassen. Bei der betreffenden Versicherung handelt es sich ebenfalls um ein Produkt von Clerical Medical, den Wealthmaster Classic.

Mittlerweile ist mir klar das eine solche keinen Sinn mehr für mich macht (und das wohl auch niemals der Fall gewesen ist) unter anderem deshalb da bei Renditewerten von 0,x Prozent selbst bei weiterem Beitragszahlungen die Verwaltungskosten mein gutgeschriebenes Kapital übersteigen (soll heißen meine jährlichen Beiträge sind größer als die in diesem Zeitraum erfolgte Wertsteigerung des Vertrags).

Ein Verkauf kommt nicht in Frage da die Laufzeit mehr als 25 Jahre beträgt und somit ausgeschlossen ist.

Ich entrichte seit 4 Monaten keine Beiträge mehr so dass vom Versicherungsunternehmen mein Vertrag automatisch Beitragsfrei gestellt wurde. Da aber wie schon erwähnt höhere Verwaltungsgebühren anfallen als was mir an Gewinnanteilen gutgeschrieben wird ist abzusehen das ich so nur noch mehr Verluste einfahre und es demnach nur eine Übergangslösung sein kann.

Ich habe mich aus diesem Grund für die einzig verbliebene Lösung - eine Kündigung - entschieden und diesbezüglich folgende Fragen.:

1.) In der jährlichen Information zur Lebensversicherung gibt es einmal einen Vertragswert und Rückgabewert (letzterer ist natürlich geringfügig niedriger) und beinhaltet laut dem Kleingedruckten eine Rückgabeanpassung. Ist das eine andere Bezeichnung für die Stornogebühren bzw. sind diese darin schon enthalten oder fallen diese noch zusätzlich an?

2.) Die Zinsen einer Kapitallebensversicherung müssen versteuert werden wenn diese noch keine 12 Jahre läuft auch wenn der Kapitalanleger weniger Geld von seinem Versicherer zurückbekommt, als er eingezahlt hat. Werden diese direkt ans Finanzamt abgeführt oder müssen diese erst nachträglich entrichtet werden (ich bin Student und habe deswegen noch einige Euro Freibetrag übrig)?

3.) Einer der Gründe weshalb der Vertrag nicht schon gekündigt wurde war das ich noch die demnächst fällige Jahresaufstellung abwarten wollte damit ich den Vertragswert schwarz auf weiß zur Verfügung habe und nicht bei der Berechnung übers Ohr gehauen werde. Wie dickdiver aber ja bereits schrieb hat CM einige anhängige Verfahren zu bewältigen was mich jetzt etwas stutzig macht ob hierdurch die Rückgabewerte nicht künstlich erniedrigt werden um Kunden von einer Kündigung in diesen Zeiten abzuhalten. Gibt es hierbei einen gesetzlich vorgeschriebenen Rückaufswert der sich am Vertragswert berechnet (bisher war die Differenz immer einige hundert Euro) oder kann CM diesen beliebig festlegen?

4.) Gibt es noch andere Formalitäten zu beachten oder reicht eine einfache förmliche Kündigung die per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen zugestellt wird?

Mir ist klar das einige der gestellten Fragen sicher auch mein Makler beantworten könnte. Allerdings bin ich auf diesen nicht mehr all zu gut zu sprechen und habe das Gefühl ein Gespräch unter vier Augen könnte unter Umständen ein brisantes Ende nehmen :mad:.

Schonmal Danke für die Antworten

PetM
 
aus der Diskussion: Clerical Medical Finanzprodukte
Autor (Datum des Eintrages): PetM  (02.09.10 16:22:54)
Beitrag: 3 von 10 (ID:40089865)
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