[posting]40106320[/posting]„Wenn sie Kraftfahrzeug-Kennzeichen haben, dürfen sie beim Kraftfahrtbundesamt anfragen, um den Inhaber des Fahrzeugs festzustellen“, sagte Ziercke zum Vergleich. Bei IP-Adressen gehe das derzeit nicht - und sie seien bei Internet-Verbrechen oft der einzige Anhaltspunkt bei Aktien hat der ernsthafte Akschionär gar keine Möglichkeit die Aktien-Verbrecher zu ermitteln zumindest wenn sie sich unterhalb der Meldegrenzen tummeln http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc… |
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aus der Diskussion: | WCM AG Insolvenzverfahren - Schlusstermin 13.9.2010 |
Autor (Datum des Eintrages): | primaabzocker (06.09.10 19:34:39) |
Beitrag: | 11 von 51 (ID:40107169) |
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