[posting]40121742[/posting]Wieso? Wenn Du die Neuverluste nicht bescheinigen lässt, werden sie vorgetragen im VV-Topf. Außerdem werden die Neuverluste vorrangig mit Abs. 1 und erst dann mit Abs. 2 -Erträgen verrechnet. Gruß Taxdvisor |
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aus der Diskussion: | Private Verlustvorträge zu Geld machen? |
Autor (Datum des Eintrages): | Taxadvisor (08.09.10 23:14:55) |
Beitrag: | 11 von 14 (ID:40122053) |
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