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[posting]40121742[/posting]Wieso? Wenn Du die Neuverluste nicht bescheinigen lässt, werden sie vorgetragen im VV-Topf. Außerdem werden die Neuverluste vorrangig mit Abs. 1 und erst dann mit Abs. 2 -Erträgen verrechnet.

Gruß
Taxdvisor
 
aus der Diskussion: Private Verlustvorträge zu Geld machen?
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (08.09.10 23:14:55)
Beitrag: 11 von 14 (ID:40122053)
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