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[posting]40237183[/posting] Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er eine anzeigepflichtige Kündigung erklärt.

Ist ja richtig und gut gemeint goci, das wollte ich hier nicht so genau mitteilen, aber hoffentlich machst du jetzt hiermit keine Rechtsberatung für medigene, die hier vielleicht mitlesen. Es gab nämlich schon Fälle, in denen der Arbeitgeber das vergessen hatte und die Kündigungen dann unwirksam waren ...:rolleyes:
 
aus der Diskussion: Wo steht Medigene in einem Jahr??
Autor (Datum des Eintrages): MrBean07  (30.09.10 18:48:10)
Beitrag: 36,530 von 36,742 (ID:40242921)
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