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Kann es passieren, dass Vorstand/Aufsichtsrat zwar die Anzahl der notwendigen Kündigungen - aufgrund des Wegfall bestimmter Tätigkeitsfelder - bestimmen kann, man aber nicht eins zu eins die MitarbeiterInnen aus diesen jeweiligen Tätigkeitsfelder entlassen kann, da ich die Bestimmungen des KSchG beachten müssen und man eine Sozialauswahl treffen muss ?

Es kann durchaus passieren, dass ein MitarbeiterIn, der in dem Bereich tätig war in dem jetzt die Personaleinsparungen erfolgen sollen/müssen, nicht entlassen werden kann, da eine Umsetzung innerhalb des Betriebes möglich ist.

Vergleichbar und damit austauschbar sind solche ArbeitnehmerInnen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben oder ggf. nach einer kurzen Einarbeitungszeit aufgrund ihrer Qualifikation und Eignung in der Lage wären, den verbleibenden Arbeitsplatz zu besetzen.

Ich gehe davon aus, dass auch hochqualifizierte Mitarbeiter im Falle der betriebsbedingten Kündigung sich die Frage stellen werden, ob ihr Arbeitgeber alle zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen (Sozialauswahl) berücksichtigt hat. Hierbei sind solche Dinge wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltpflichten des Arbeitnehmers, Schwerbehinderung des Arbeitnehmers etc. zu beachten.

Sollte ich (wäre ich betroffen) zu dem Ergebnis kommen, dass ich nicht in den nächsten drei Monaten eine neue Stelle finden werde, wäre es doch wohl sehr erklärlich, dass ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftrage und eine Kündigungsschutzklage einreiche.

Da von dieser Massenentlassung aber nicht nur stark gesuchte Fachleute betroffen sein werden, die bereits morgen bei einem anderen Pharma- oder Biotechunternehmen arbeiten können, halte ich eine Vielzahl von Klagen für die realistischere Variante.

Selbst wenn ich in einer Kündigungsschutzklage möglicherweise keine Weiterbeschäftigung erreichen kann, erreiche ich hierdurch halt oftmals, dass der Arbeitgeber bereit ist, eine höhere Abfindung zu zahlen, alleine um das Prozessrisiko zu vermeiden - Urteile beim Arbeitsgericht sind im Verhältnis zu den getroffenen Vergleichen eher die Ausnahme (es gibt auch Arbeitsrichter denen man nachsagt, dass sie nur ungerne Urteilsbegründungen schreiben). ;)

Auch wenn eine Unternehmenssprecherin gestern erklärt hat, dass Gespräche über Abfindungszahlungen geführt werden, bedeutet das nicht, dass diese auch erfolgreich abgeschlossen werden - kennen wir ja als Aktionäre auch aus einem anderen Zusammenhang.

Man wird jedenfalls nicht mehrjährige Gespräche über die Höhe der Abfindungszahlungen führen können.

Wir können uns sicherlich auf eine spannende Vorweihnachtszeit einstellen - die Weihnachtsdekoration wird ja in ein paar Wochen wieder unser Konsumtempel erstrahlen lassen.
 
aus der Diskussion: Wo steht Medigene in einem Jahr??
Autor (Datum des Eintrages): fuzzy-logic  (30.09.10 19:55:33)
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