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[posting]40245928[/posting]Die Kommentare oben hier zeigen mir die Blauäugigkeit und Dämlichkeit derer die glauben, der Arbeitgeber sei ein besonders schützenswürdiges Subjekt, das man z.B. nicht verklagen darf

Hallo :confused: Du bist hier in einem Threat von Medigene Shareholdern bzw. ex Shareholdern. Du richtest dich also an die völlig falsche Zielgruppe.

Davon mal abgesehen geht es nicht darum das hier Arbeitnehmer aufgrund von Brötchen- oder Stromklau entlassen wurden, sondern um Restrukturierungsmaßnahmen, die juristisch nicht zu beanstanden sind. Denn:

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt zunächst einen betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Ein solcher kann sich aus innerbetrieblichen Umständen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschrän- kung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Umständen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben.

Eine betriebsbdingte Kündigung ist nach der Rechtsprechung des BAG aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. Diese gestaltende Unternehmerentscheidung selbst kann vom Gericht nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und Zweckmäßigkeit überprüft werden. Überprüfbar vom Gericht ist jedoch, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und durch ihre Umsetzung das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist. Was im vorliegenden Fall zutrifft
 
aus der Diskussion: Wo steht Medigene in einem Jahr??
Autor (Datum des Eintrages): chris6com  (01.10.10 11:04:11)
Beitrag: 36,539 von 36,742 (ID:40246991)
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