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mal

"vertrag über den kauf" ist noch kein kaufvertrag, titulieren wir es mal als vorvertrag, dem als abschluss der endgültige kaufvertrag folgen soll.
wenn es kaufverträge geben würde die noch nicht erfüllt werden konnten, so werden diese in dieser grössenordnung mit
einer vertragsstrafe gehändelt wen es nicht zum verkauf, von seiten des verkäufers oder abnehmers aus irgendwelchen gründen kommen sollte.

bei einer grössenordnung von 500.000.000 dm werden so schätze ich 5% vertragsstrafe angesetzt. sind 25.000.000 dm
wenn es jetzt bei mbx noch irgendeinen hoffnungsschimmer geben sollte, hätte sich bestimmt schon ein investor gefunden.

mit ziemlicher sicherheit wird sich das schicksal von mbx
in der ersten august woche erfüllen.

gruss rsreifen
 
aus der Diskussion: Momentaufnahme
Autor (Datum des Eintrages): rsreifen  (23.07.01 16:41:27)
Beitrag: 43 von 509 (ID:4032671)
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