Wertpapier-Aufsichtsamt prüft Vorgänge um SAP Berlin (vwd) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ermittelt der "Berliner Zeitung" zufolge, ob die SAP AG, Walldorf, ihre Ad-hoc-Mitteilungspflicht verletzt hat. "Wir prüfen, ob SAP gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat", zitiert die Zeitung (Dienstagausgabe) eine Sprecherin des Amtes. Am Wochenende hatte der größte europäische Softwarekonzern eingeräumt, weniger Gewinn erwirtschaftet zu haben als noch am vergangenen Donnerstag präsentiert. Auslöser waren die Quartalsverluste von mehr als zwei Mrd DEM des US-Softwareherstellers Commerce One, an dem SAP beteiligt ist. Nach der US-Bilanzierungsmethode US-GAAP ist der Walldorfer Konzern verpflichtet, auch diese Verluste in den Unternehmenszahlen zu berücksichtigen, wodurch sich sein Gewinn um 90 Mio EUR verringerte. Die Reaktionen der Börse blieben mit Abschlägen um ein Prozent jedoch verhalten. Experten führten das darauf zurück, dass das operative Ergebnis durch den Verlust bei Commerce One nicht betroffen ist. Das Aufsichtsamt geht nun der Frage nach, ob SAP den Verlust schon früher hätte melden müssen, weil die Nachricht geeignet war, den Kurs zu beeinflussen. Nach dem Gesetz müssen solche Tatsachen unverzüglich gemeldet werden. Gelegenheit zur Korrektur hatte SAP schon am Donnerstag gehabt, als das Unternehmen seine Erfolgsbilanz vorlegte. Am gleichen Tag veröffentlichte Commerce One seine Quartalszahlen. Jedoch berichtigte der Softwareriese seine Überschusszahlen erst am Samstag, nachdem die Nachricht bereits in Zeitungsberichten verbreitet worden war. Stellt sich bei der Prüfung des Aufsichtsamtes heraus, dass das Management seine Pflichten vorsätzlich oder leichtfertig verletzt hat, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von maximal drei Mio DEM. Allerdings hat das Amt im vergangenen Jahr lediglich sechs Bußgelder verhängt, von denen keines höher lag als 200.000 DEM. vwd/12/23.7.2001/nas |
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aus der Diskussion: | Untersuchung gegen SAP |
Autor (Datum des Eintrages): | Toppgun (24.07.01 00:11:04) |
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