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[posting]40420711[/posting]Hallo,

nochmal, die Anteilsinhaber sind an dem Sondervermögen beteiligt, nicht Aberdeen.
Bei einem Sondervermögen handelt sich nicht um eine AG oder GmbH,wo man als Kapitaleigner Mitbestimmungsrechte hat.
Aberdeen verwaltet deses Sondervermögen. Grundlage ist immer das Investmentgesetz (InvG).
Rückgaben sind immer nur über Aberdeen möglich. Man erhält dann für deinen Anteil den von der KAG errechneten NAV. Von daher tangiert der Börsenhandel das Sondervermögen nicht.
Deine vorgeschlagene Lösung führt zu einer Ungleichbehandlung der Anleger und ist so nicht möglich.
Den Prospekt, sowie den letzen Rechenschaftsbericht muß man als Anleger vor dem kauf erhalten, außer man verzichtet ausdrücklich darauf.

Die Politik kann keinem Investor das Risiko abnehmen. Was die Politik plant sind Haltefristen.
 
aus der Diskussion: DEGI EUROPA
Autor (Datum des Eintrages): goldjunge2000  (30.10.10 11:59:53)
Beitrag: 8 von 1,349 (ID:40420837)
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