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heutige Presse-Erklärung:


TC-Unterhaltungselektronik AG erhielt Erlaubnis für
TV-Werbeblocker.


Mit einem Grundsatzurteil vor der Berliner Kammer wurde die
Zulässigkeit von TV-Werbeblockern und Kinderschutz-Systemen
bestätigt. Der TC AG sollte verboten werden, ihre TV-Innovation
FERNSEH-FEE in den Handel zu bringen.

Das Argument: `²¤Die Anordnung und Auswahl der Werbespots sei ein
künstlerisches Gesamtwerk, dass nach Urheberrecht nicht gestört
oder
unterbrochen werden darf.`²³

Die mittlerweile börsennotierte TC AG (Frankfurt 745420) hat
für
solche Verhöhnung der Zuschauer kein Verständnis und
begrüßte nun die
erlangte Rechtsicherheit und das Ende der Vertriebsbehinderungen. Die
Nachfrage der deutschen Fernsehzuschauer sei angesichts der im
internationalen Vergleich besonders häufigen und langen
Werbeunterbrechungen verständlich. Die Möglichkeit, sich und
seine
Kinder vor unerwünschten Inhalten zu schützen, sollte im Jahr
2001
für jeden Fernseh-Zuschauer verfügbar sein.
Während die TV-Sender gegenüber ihren Werbekunden damit
argumentieren, dass nur ca. 10% der Fernseh-Zuschauer wegzappen, wird
vor dem Gericht behauptet, dass sich letztlich alle Fernseh-Zuschauer
das Gerät für DM 299 anschaffen werden und daher die
Fernseh-Sender
in ihrer Existenz bedroht sind.
Erstaunlicherweise haben selbst die großen Werbe-Auftraggeber
nichts gegen Werbeblocker einzuwenden. Im Gegenteil, Zuschauer die
manuell wegzappen, können und sollen nicht erreicht werden, denn
nervende Werbung hat unerwünschte Imageeffekte. Man will auch nicht
länger für
solche Zuschauer mitbezahlen, die mit der Werbung nichts anfangen
können (z.B. Pampers-Werbung für kinderlose Haushalte).
Nach Ansicht der Richter, wird die Existenz der TV-Sender nicht
dadurch gefährdet, daß sich ein Unternehmen einen Stück des
Werbeumsatzes (allein RTL 200 Mio. DM /Monat) durch vom Zuschauer
installierte Geräte abschneidet.
Auch Arbeitsplätze werden durch TV-Werbeblocker nicht
gefährdet, da
Fernsehwerbung überwiegend emotionale Verdrängungswerbung
bekannter
Produkte ist und keine Produktinformation. Trotz steigender
Fernsehwerbung wird jedes Jahr weniger Bier getrunken. Der Werbende
wirbt meist nur, um keine Marktanteile an den ebenfalls werbenden
Konkurrenten zu verlieren. Gezahlt wird dieser Wettlauf vom Kunden an
der Ladenkasse (etwa DM 400 pro Jahr und Haushalt).
Auch der Zigaretten-Industrie hat das europaweite Werbeverbot nicht
geschadet.
Anstatt Innovationen zu verhindern, sollten die Fernseh-Sender
einfach ihr Angebot verbessern und kurze, sowie unterhaltsame
Werbespots senden.
Im übrigen ist die TV-Werbeausblendung nur ein Feature der Fernseh-
Fee, deren Zweck es eigentlich ist, dem Zuschauer immer das aktuell
beste Programm anzubieten, automatisch Lieblingsthemen aufzuzeichnen
(Personal-Video-Recording) und Kinder vor Sex- und Gewaltszenen zu
schützen.
Der nächste Zankapfel wird bereits in den Labors der TC AG
gezüchtet:
Mit Tivion bringt das Unternehmen rund 2.000 kostenlose TV und
Radiokanäle, sowie Internet ins heimische Wohnzimmer. Tivion soll
noch in diesem Jahr an möglichst viele Haushalte verteilt werden.
Herkömmliche TV-Werbung wird dann völlig verschwinden. Unter
www.tivion.org können Vorbestellungen eingetragen werden.
Vorbesteller erhalten das Produkt kostenlos.

Petra Bauersachs (Vorstandsvorsitzende) und Guido Ciburski
(Vorstandsmitglied. Für Interviews stehen wir
jederzeit zur Verfügung. Mehr Informationen unter
www.telecontrol.de ; www.tivion.org.; 0261-98436-0 oder
bauersachs@telecontrol.de
 
aus der Diskussion: TC Unterhaltungselektronik AG
Autor (Datum des Eintrages): zagor7  (26.07.01 17:24:28)
Beitrag: 21 von 35 (ID:4060741)
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