heutige Presse-Erklärung: TC-Unterhaltungselektronik AG erhielt Erlaubnis für TV-Werbeblocker. Mit einem Grundsatzurteil vor der Berliner Kammer wurde die Zulässigkeit von TV-Werbeblockern und Kinderschutz-Systemen bestätigt. Der TC AG sollte verboten werden, ihre TV-Innovation FERNSEH-FEE in den Handel zu bringen. Das Argument: `²¤Die Anordnung und Auswahl der Werbespots sei ein künstlerisches Gesamtwerk, dass nach Urheberrecht nicht gestört oder unterbrochen werden darf.`²³ Die mittlerweile börsennotierte TC AG (Frankfurt 745420) hat für solche Verhöhnung der Zuschauer kein Verständnis und begrüßte nun die erlangte Rechtsicherheit und das Ende der Vertriebsbehinderungen. Die Nachfrage der deutschen Fernsehzuschauer sei angesichts der im internationalen Vergleich besonders häufigen und langen Werbeunterbrechungen verständlich. Die Möglichkeit, sich und seine Kinder vor unerwünschten Inhalten zu schützen, sollte im Jahr 2001 für jeden Fernseh-Zuschauer verfügbar sein. Während die TV-Sender gegenüber ihren Werbekunden damit argumentieren, dass nur ca. 10% der Fernseh-Zuschauer wegzappen, wird vor dem Gericht behauptet, dass sich letztlich alle Fernseh-Zuschauer das Gerät für DM 299 anschaffen werden und daher die Fernseh-Sender in ihrer Existenz bedroht sind. Erstaunlicherweise haben selbst die großen Werbe-Auftraggeber nichts gegen Werbeblocker einzuwenden. Im Gegenteil, Zuschauer die manuell wegzappen, können und sollen nicht erreicht werden, denn nervende Werbung hat unerwünschte Imageeffekte. Man will auch nicht länger für solche Zuschauer mitbezahlen, die mit der Werbung nichts anfangen können (z.B. Pampers-Werbung für kinderlose Haushalte). Nach Ansicht der Richter, wird die Existenz der TV-Sender nicht dadurch gefährdet, daß sich ein Unternehmen einen Stück des Werbeumsatzes (allein RTL 200 Mio. DM /Monat) durch vom Zuschauer installierte Geräte abschneidet. Auch Arbeitsplätze werden durch TV-Werbeblocker nicht gefährdet, da Fernsehwerbung überwiegend emotionale Verdrängungswerbung bekannter Produkte ist und keine Produktinformation. Trotz steigender Fernsehwerbung wird jedes Jahr weniger Bier getrunken. Der Werbende wirbt meist nur, um keine Marktanteile an den ebenfalls werbenden Konkurrenten zu verlieren. Gezahlt wird dieser Wettlauf vom Kunden an der Ladenkasse (etwa DM 400 pro Jahr und Haushalt). Auch der Zigaretten-Industrie hat das europaweite Werbeverbot nicht geschadet. Anstatt Innovationen zu verhindern, sollten die Fernseh-Sender einfach ihr Angebot verbessern und kurze, sowie unterhaltsame Werbespots senden. Im übrigen ist die TV-Werbeausblendung nur ein Feature der Fernseh- Fee, deren Zweck es eigentlich ist, dem Zuschauer immer das aktuell beste Programm anzubieten, automatisch Lieblingsthemen aufzuzeichnen (Personal-Video-Recording) und Kinder vor Sex- und Gewaltszenen zu schützen. Der nächste Zankapfel wird bereits in den Labors der TC AG gezüchtet: Mit Tivion bringt das Unternehmen rund 2.000 kostenlose TV und Radiokanäle, sowie Internet ins heimische Wohnzimmer. Tivion soll noch in diesem Jahr an möglichst viele Haushalte verteilt werden. Herkömmliche TV-Werbung wird dann völlig verschwinden. Unter www.tivion.org können Vorbestellungen eingetragen werden. Vorbesteller erhalten das Produkt kostenlos. Petra Bauersachs (Vorstandsvorsitzende) und Guido Ciburski (Vorstandsmitglied. Für Interviews stehen wir jederzeit zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.telecontrol.de ; www.tivion.org.; 0261-98436-0 oder bauersachs@telecontrol.de |
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aus der Diskussion: | TC Unterhaltungselektronik AG |
Autor (Datum des Eintrages): | zagor7 (26.07.01 17:24:28) |
Beitrag: | 21 von 35 (ID:4060741) |
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