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Aber es stellt sich die Frage, wie der Flughafen mit dem Wintereinbruch umgeht.

Es stellt sich wohl eher die Frage, aufgrund welcher geistigen Kurzschlußdenke der Herr Anwalt zu der irrigen Annahme kommt, der Flughafen sei für die Bereitstellung von genügend Flugzeugen verantwortlich und die Runway nicht geräumt. Ersteres fällt in die Verantwortlichkeit der Airline, letzteres dürfte sehr selten vorkommen, schließlich verdient der Airport nur Geld, wenn die Maschinen starten oder landen können.

Vielleicht sollte er in einer ruhigen Weihnachtsminute auch mal überdenken, daß Flugzeugenteisungen nicht auf Vorrat gemacht werden können und dummerweise erst sinnvoll sind, wenn alle Passagiere sitzen und die Maschine ansonsten startklar wäre, es aber leider nun mal so ist, daß die mögliche Startfolge bei Normalbetrieb wesentlich kürzere Intervalle zuläßt (und demzufolge auch so geplant wird) als die Enteisungskapazität hergibt.
 
aus der Diskussion: Bei verspäteten Flügen wegen Schnee auf Entschädigung bestehen
Autor (Datum des Eintrages): selbstaendiger  (01.12.10 17:58:40)
Beitrag: 2 von 6 (ID:40625788)
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