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cx650: Es gehört zwar nicht hier hin, aber ich habe vor ca. 1-2 Jahren von einem Urteil hierzu gehört! Definitiv muß die Steuerbehörde bei ungerechtfertigter Heimsuchung Anwaltskosten etc. ersetzen.... Wenn du mit einem Brief an die Behörde nicht weiterkommst, zur Not Fachanwalt f. Steuerrecht einschalten... meine Empfehlung...

be :cool: Jetok

Immer noch in VZ investiert und gespannt.....
 
aus der Diskussion: Effecten-Spiegel (23) - Kursanstieg noch vor der HV am 24.08.?
Autor (Datum des Eintrages): Jetok  (27.07.01 14:28:13)
Beitrag: 109 von 225 (ID:4069331)
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