Fenster schließen  |  Fenster drucken

@cx650
Stell einfach mit deinen Worten Deine Ansprüche gegenüber dem Finanzamt zusammen und beantrage die Erstattung.

Damit schaffst Du erst mal einen Vorgang, von dem alles weitere dann ausgeht.
Wenn die auch der Meinung sind, daß sie ungerechtfertigterweise dich belangen wollten, dann werden sie schnell nachgeben.

Anwalt kannst Du Dir so lange sparen, bis Du nicht mehr weiter kommst. Und immer schön freundlich bleiben!

Gruß
serano.
 
aus der Diskussion: Effecten-Spiegel (23) - Kursanstieg noch vor der HV am 24.08.?
Autor (Datum des Eintrages): serano  (27.07.01 17:11:38)
Beitrag: 111 von 225 (ID:4071063)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE