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Presseumschau:

M E T A B O X Neue Probleme

Die angeschlagene Firma wurde wegen des Verdachts der Kursmanipulation auf Schadensersatz verklagt.

Frankfurt - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat am 24. Juli 2001 beim Landgericht Frankfurt am Main Schadensersatzklage gegen die hildesheimer Metabox AG eingereicht. Gemeinsam mit anderen Metabox-Geschädigten macht sie Schadensersatzansprüche gegen Stefan Domeyer, den Vorstandsvorsitzenden der Metabox AG, sowie gegen die Gesellschaft selbst geltend.

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An der Börse
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Zur Begründung weist die Klageschrift auf die verschiedenen inhaltlich falschen Ad-hoc-Meldungen hin, die die Gesellschaft in der Zeit zwischen April und November 2000 verbreitet hat. Darin wurde über angeblich bestehende Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet.

Diese hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Milliarde Mark führen müssen. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für das Jahr 2000 nur auf 50 Millionen Mark bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Millionen Mark. Die Haftung von Vorstand und Gesellschaft ergebe sich aus § 823 BGB in Verbindung mit § 400 Aktiengesetz, in dem die unrichtige Darstellung von Unternehmen durch den Vorstand unter Strafe gestellt wird, sowie aus § 88 Börsengesetz, der die durch falsche Angaben beabsichtigte Kursbeeinflussung sanktioniert.

Mehrere Klagen geschädigter Anleger anhängig

Die SdK hatte bereits im März dieses Jahres Strafanzeige gegen Metabox wegen des Verdachts auf diese Delikte erstattet. Es sind bereits mehrere Klagen geschädigter Anleger anhängig, die durch die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier vertreten werden.

Rechtsanwalt Werner A. Meier hat eigenen Angaben zufolge Anfragen von rund 200 Aktionären mit Forderungen von mehreren Millionen Mark erhalten. Er hofft auf einen Gerichtstermin noch im laufenden Jahr und rechnet sich gute Chancen auf einen Sieg aus.

Anhaltspunkte für "getürkte Ad-hoc-Meldungen"

Die Schutzgemeinschaft beurteilt die Lage ebenfalls als gut. Hätte man nicht bestimmte Anhaltspunkte für "getürkte Ad-hoc-Meldungen" würde man nicht dagegen vorgehen, sagte die Sprecherin. Es sei unbedingt erforderlich, dass Klagen dieser Art durchgefochten würden. Es müsse gezeigt werden, dass die Rechtsprechung in der Lage sei, die Interessen der Anleger zu schützen.

Die Klage hat nach SdK-Angaben Präzedenzcharakter. Es gebe noch kein Urteil in einem vergleichbaren Fall, sagte eine Sprecherin. Der Verein rechnet damit, dass sich weitere geschädigte Anleger zur Klage entschließen.

Die Metabox AG selbst teilte zu dem Sachverhalt mit, ihm liege die Klageschrift der Schutzgemeinschaft nicht vor. Im übrigen handele es sich um ein laufendes Verfahren, das man nicht kommentiere, sagte eine Sprecherin.

Manager Magazin http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,147275,00…

Schadensersatz von Metabox gefordert

Gemeinsam mit anderen Geschädigten mache man Schadensersatzansprüche gegen den Vorstandsvorsitzenden Stefan Domeyer und die Gesellschaft selbst geltend, teilte die Schutzgemeinschaft am Freitag mit. Begründet wird die Klage mit „verschiedenen inhaltlich falschen Ad-hoc-Meldungen“, die das Unternehmen zwischen April und November 2000 herausgegeben habe, so die SdK.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Metabox-Mitarbeiter wegen Verdachts auf Anlagebetrug, Insiderhandel und Kursmanipulation. Der Hersteller von Internet-Settop-Boxen für Fernsehgeräte hat vor mehr als zwei Monaten ein Insolvenzverfahren beantragt. Die Metabox-Aktien dümpeln seit langem unter der Marke von einem Euro.

HAZ http://www.haz.de/wirtschaft/nachrichten/103533.html
 
aus der Diskussion: Die Akte Metabox - mbx - 692120
Autor (Datum des Eintrages): baracoa  (28.07.01 08:55:15)
Beitrag: 157 von 321 (ID:4073956)
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