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[posting]40755601[/posting]4 x 25% AbgSt = 100,00%

Wenn QuSt angerechnet wird, fallen auch keine Solz/KiSt an, daher muss die Bemessungsgrundlage gekürzt werden und nicht die AbgSt.

Beim Beispiel von CC: die 75 EUR QuSt entsprechen 75 EUR AbgSt, die würden auf EUR 300,00 KapErträge anfallen.

Erklärt werden müssen EUR 3.008 mit angerechneter QuSt 75.

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: Ausländisch thesaurierender Fonds mit DE-ISIN-Präfix?????
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (23.12.10 14:28:12)
Beitrag: 7 von 20 (ID:40756508)
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