[posting]40755601[/posting]4 x 25% AbgSt = 100,00% Wenn QuSt angerechnet wird, fallen auch keine Solz/KiSt an, daher muss die Bemessungsgrundlage gekürzt werden und nicht die AbgSt. Beim Beispiel von CC: die 75 EUR QuSt entsprechen 75 EUR AbgSt, die würden auf EUR 300,00 KapErträge anfallen. Erklärt werden müssen EUR 3.008 mit angerechneter QuSt 75. Gruß Taxadvisor |
|
aus der Diskussion: | Ausländisch thesaurierender Fonds mit DE-ISIN-Präfix????? |
Autor (Datum des Eintrages): | Taxadvisor (23.12.10 14:28:12) |
Beitrag: | 7 von 20 (ID:40756508) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |