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Zitat von Taxadvisor: Ich hatte doch schon geschrieben: wenn QuSt angerechnet wird, wird keine AbgSt berechnet. Wie kommst Du dann auf EUR 752,00??

Die EUR 662,10 bei CC ergeben sich, weil im Besipiel mit KiSt gerechnet wird, da ist der AbgSt-Satz etwas niedriger (24,45%).

Ich gehe davon aus, dass die ING das korrekt gemacht hat. Entweder taugt das Programm nix (mehr), oder es liegt ein Bedienungsfehler vor.

Gruß
Taxadvisor


Hallo Tax,

habe Dein obenstehendes, erstes AW-Posting der beiden aufeinanderfolgenden von heute Abend erst jetzt gesehen.

Ich glaube, ich habe Dich jetzt verstanden.

Warum erst jetzt, ergibt sich im Grunde auch schon aus meinem Posting von 18:32. Ich bin darin ja bereits mit dem ersten Satz von der Prämisse ausgegangen, dass die in Zeile 52 einzugebenden ausländischen Erträge (so gut wie) keine Rolle spielen.

Warum?

Ich hatte Deine vorherigen Erläuterungen so verstanden:

Ziehe gerade *nicht* das Vierfache der "angerechneten" ausländischen Kapitalertragssteuer von den Kapitalerträgen (Zeile 7) ab, sondern gib vielmehr den einfachen Wert in der Zeile 52 ein.

Bei Befolgung dieser Vorgaben errechnete Wiso Sprachbuch 2009/2010 eine um exakt 3 Euro höhere Steuerrückerstattung als bei Verzicht auf die Eingabe der gut 20 Euro an "angerechneten" ausländischen Steuern in Zeile 52. Die Auswirkungen gingen also (fast) gegen Null.

Richtigerweise meintest Du wohl:

Das Vierfache der anger. ausl. Steuern ist sehr wohl bei der Summe der Kapitalerträge in Abzug zu bringen (genau wie ich das vermutet hatte). Allerdings soll nicht der Steuererklärende selbst diese Reduktion der Kapitalerträge vornehmen, sondern er soll vielmehr nur den einfachen Wert der ausl. Steuern in Zeile 52 vermerken.

Das Programm müsste dann automatisch das Vierfache des Eingabewerts bei der Bemessungsgrundlage der Kapitalerträge in Abzug bringen, was in meinem Fall zu einer Kapitalertragssteuer von 0 Euro führen würde.

(Genau das Vierfache der ausländischen Steuer wird in Abzug gebracht, weil es sich dabei um die Kapitalertragsbasis für die Berechnung der ebenfalls 25%igen ausländischen Steuern handelt. Ich vermute, dass es sich bei dieser Berechnung um eine Fiktion handelt, da die ausländischen Steuersätze wohl ganz unterschiedlich zu den aktuellen deutschen sein werden.)

Ja, ich denke, ich habe Dich jetzt verstanden.

Da in der betreffenden Steuerbescheinigung gerade einmal fünf Beträge (verschieden von Null) ausgewiesen werden und diese fünf Beträge eindeutig den Zeilen 7, 14, 52, 53 und 15 zugeordnet sind, die zugehörigen Eingabefelder in Wiso ebenfalls eindeutig zu identifizieren sind und ich die Richtigkeit der Felder und Betragshöhe mehrfach überprüft habe, halte ich einen "Bedienungsfehler" für eher unwahrscheinlich und gehe von einem Fehler in Wiso aus - etwas, das ich vorher für nahezu ausgeschlossen gehalten hätte.

Besonders irritierend ist nicht einmal die falsche Berechnung der Steuerrückerstattung, sondern der ausdrückliche Fehlerhinweis auf das vermeintliche Fehlen einer abgeführten KapSteuer.

Ich gebe die Daten jetzt trotzdem so ein, wie ausweislich Steuerbescheinigung erforderlich und hoffe mal, dass sich der falsche Berechnungsalgorithmus nicht irgendwie nachteilig auswirkt.

Nochmals Danke!

Liebe Grüße

pyramus
 
aus der Diskussion: Ausländisch thesaurierender Fonds mit DE-ISIN-Präfix?????
Autor (Datum des Eintrages): pyramus  (24.12.10 01:41:22)
Beitrag: 12 von 20 (ID:40759518)
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