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Zitat von Taxadvisor: Diese QuSt kann nachträglich angerechnet werden und führt zu einer Erstattung von AbgSt bzw. zu einer Minderung der AbgSt auf die Thesaurierungen.

Gruß
Taxadvisor


Hallo Tax,

Danke für die Klarstellung.

Aber wo und wie kann ich denn den Betrag im Formular geltend machen? Kann ich diesen Betrag einfach dazuaddieren auf die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene "angerechnete ausländische Steuern" und die Summe komplett in Zeile 52 eintragen?

Oder ist der Wert bereits in einem der auf der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Werte enthalten?

Dann gibt es ja zB noch die "Anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern" für Zeile 53. In meiner Steuerbescheinigung übersteigt der Wert für "Summe Anr. n. verr. ausl. QuSt." allerdings den Wert für "anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern" ?

Viele Grüße

pyramus
 
aus der Diskussion: Ausländisch thesaurierender Fonds mit DE-ISIN-Präfix?????
Autor (Datum des Eintrages): pyramus  (01.01.11 15:45:05)
Beitrag: 19 von 20 (ID:40785002)
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