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Die Verstaatlichung einer Kapitallebensversicherung, die eine Aktiengesellschaft ist, geht über eine kontrollierte Insolvenz, wobei die Versicherten einen höheren Anspruch haben als die Aktionäre (nur eine Vermutung von mir). Weiß jemand, ob da noch was für die Aktionäre übrig bleibt, bzw. was der faire Aktienkurs in diesem Fall wäre?

Da sollten sich mal gute Experten rechtzeitig ein paar schlaue Gedanken machen und zwar mit der Vorgabe, dass der Staat nicht die Spekulationsverluste der Anleger zahlen muss. Kleiner Hinweis: Artikel 14 GG kann vielleicht weiterhelfen.

Devise: nicht lange mit den Spekulanten verhandeln, sondern zum Wohle der Allgemeinheit ein Gesetz erlassen. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Habt Ihr schon mal Euere Lebensversicherung angeschaut?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (12.01.11 12:04:52)
Beitrag: 70 von 78 (ID:40846053)
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