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Meine Bank (Comdirect) hat leider auch Steuern abgezogen. Ich habe dann per Mail nachgefragt und bekam die Antwort dass die Besteuerung mit der Kapitalertragsteuer richtig wäre. Die Begründung die ich bekam war die:
"Für eine Barabfindungskomponente im Rahmen einer Verschmelzung oder Aufspaltung findet § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG Anwendung. Erhält der Steuerpflichtige zusätzlich zu neuen Anteilen eine Gegenleistung, gilt diese als Ertrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dieser Barbetrag ist somit der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.".

Kennt sich da jemand aus was hier wirklich stimmt? Einige haben ja geschrieben das es nicht versteuert wurde.
 
aus der Diskussion: Synbiotics - wie geht es weiter
Autor (Datum des Eintrages): asdd01  (21.01.11 23:19:10)
Beitrag: 59 von 68 (ID:40906355)
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