Beschluss AZEGO Aktiengesellschaft, München Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) ________________________________________________________________________________________ Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0PNL64, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 26.04.2011 wirksam. Frankfurt am Main, 26.10.2010 Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung ------------------------------------------------------------- Hier kann man im Anstieg evtl. noch vorhandende Stücke entsorgen. Immer noch sehr hoch bewertet. |
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aus der Diskussion: | AZEGO AG beantragt Eröffnung eines Insolvenzverfahrens |
Autor (Datum des Eintrages): | pjone (28.01.11 12:50:02) |
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