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Beschluss

AZEGO Aktiengesellschaft, München
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
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Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0PNL64, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des
26.04.2011 wirksam.

Frankfurt am Main, 26.10.2010

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

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Hier kann man im Anstieg evtl. noch vorhandende Stücke entsorgen.
Immer noch sehr hoch bewertet.
 
aus der Diskussion: AZEGO AG beantragt Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Autor (Datum des Eintrages): pjone  (28.01.11 12:50:02)
Beitrag: 1,020 von 1,068 (ID:40942855)
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