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@schachfrucht:

zur HV: MBX hat Insolvenzantrag bgestellt und steht unter der Finanzverwaltung des IV. Es ist ihnen nicht möglich neuerliche finanzielle Verpflichtungen einzugehen .

Die HV wäre aber eine finanzielle Verpflichtung (denn HVs kosten Geld) - somit kann MBX in der gegenwärtigen Situation gar keine HV einberufen .
Genau für diesen Kasus gibt es Ausnahmeregelungen.

Auch ich sehe 1 Million EURO (mind.) nicht als so viel an. Ich denke auch, dass es nur ein Teil von etwas weit Umfangreicheren ist. Immerhin sichert es das Überleben für eine gewisse Zeit.
Dass es nur 1 Million ist, muss man aber auch im Kontext des genehmigten Kapitals sehen. Zudem bedeutet es natürlich eine Verwässerung - wer sagt dir, dass MBX nicht mehr Aktien ausgeben wollte, weil sie es nicht brauchen.

Ich finde den gegenwärtigen Zustand auch unbefriedigend. Aber gleich wieder mit der Unterstellung von kriminellen Beweggründen zu argumentieren ist mir zu einfach.

@besserweis: der Metagrund, Tochter von MBX, gehört das Werksgelände sowie Beteiligungen an einigen anderen Immobilien.
Allerdings sind diese Immobilien durch langfristige Kredite finnaziert und gehen somit in die langfristigen Schulden ein.

@ se2707: beziehe mich hier auf Aussagen von Herrn Graaf in der HAZ und gegenüber Vertretern der AGem.
 
aus der Diskussion: MBX - Kapitalerhöhung - und was nun ?
Autor (Datum des Eintrages): Oliver H.  (01.08.01 09:01:44)
Beitrag: 9 von 87 (ID:4098399)
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