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@Schachfrucht
@OliverH
@alle die denken der Termin für die HV wäre überschritten

Korrekt ist:
Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ist in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Wiederkehrende gesetzlich bestimmte Fälle der Einberufung ergeben sich aus den Zuständigkeiten der Hauptversammlung nach § 119 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 Aktiengesetz, die die Hauptversammlung durch Beschlußfassung in einzuberufender Hauptversammlung wahrnimmt, insbesondere u.a. durch Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, der aus dem Jahresabschluß hervorgeht, den der Vorstand - je danach, ob es sich um eine große oder kleine Kapitalgesellschaft handelt - in den ersten drei Monaten bzw. sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Jahr aufzustellen hat (§ 264 Abs. 1 HGB).


Unverzüglich nach dem Eingang des Berichts des Aufsichtsrates über den von dem Vorstand aufgestellten Jahresabschluß hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden (§ 175 Abs. 1 Aktiengesetz).


Soweit kommt Ihr alle noch mit, jetzt kommt aber die Sonderregelung, die für Metabox zutrifft:

Im Falle der Auflösung der Aktiengesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft haben die Abwickler für den Beginn der Abwicklung eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) sowie für den Schluß eines jeden Jahres einen Jahresabschluß nebst Lagebericht aufzustellen.

Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses sowie über die Entlastung der Abwickler und der Mitglieder des Aufsichtsrates (§ 270 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz).

Der Bilanzstichtag ist grundsätzlich nach dem Auflösungszeitpunkt zu bestimmen; maßgeblich ist der Tag vor Auflösung. Bei erheblichen Schwierigkeiten darf indessen zeitnaher abweichender Stichtag gewählt werden.


Ich hoffe es hat jetzt jeder Verstanden, dass Metabox NICHT gegen die Richtlinie des NM verstossen hat.

Gruß
EM
 
aus der Diskussion: MBX - Kapitalerhöhung - und was nun ?
Autor (Datum des Eintrages): DerErdnussMann  (01.08.01 11:31:50)
Beitrag: 21 von 87 (ID:4100128)
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