WAS? ADHOC? ganz und garnicht Wahrscheinlich LBC wurde von DBoerse AG als ein auslaendisches Unternehmen eingestufft. Und um Delisting zu vermeiden wurde dem Kurs Richtung nach oben gruenes Licht gegeben. ZU Protokol: Sehr geehrter Mister M, ich bin mir nicht sicher, was Sie genau meinen, wenn Sie behaupten, "was bei LBC abläuft ist nur noch kriminell". Dass der Vorstand auf unserer Hauptversammlung vom 27. Juni 2001 nicht entlastet werden würde, haben wir in unserer offiziellen Einladung, die in der Börsenzeitung und auf unserer Investor Relations Site publiziert wurde, angekündigt ("...vote does not include the granting of discharge to members of the Management Board and the Supervisory Board"). Dies ist auch zum Vorteil der Anleger geschehen, da wir nun die Möglichkeit haben, den Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt bezüglich Vorkommnissen im letzten Jahr zu befragen und Untersuchungen anzustellen. Mit einer Entlastung der Vorstands hätten wir seinem Verhalten zugestimmt. Wir sind ein niederländisches Unternehmen, und nach niederländischem Recht unterliegen wir keiner Frist bezüglich der Entlastung des Vorstands. Wir sind also nicht verpflichtet, bis zum 31. August 2001 zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Mit freundlichen Grüßen, Britta Schanze |
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aus der Diskussion: | Wurde LBC als ein auslaendisches Unternehmen eingestufft?! |
Autor (Datum des Eintrages): | ABZ0CKER (01.08.01 13:05:33) |
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