Zitat von HeWhoEnjoysGravity: ... Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. ... http://de.wikipedia.org/wiki/AmtseidDas ist keine 'schwere Lücke', du hast den Unterschied zwischen einem Amtsträger und einem Abgeordneten nicht kapiert. Erstaunlich, wie wenig du über Politik weißt. |
|
aus der Diskussion: | Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2) |
Autor (Datum des Eintrages): | Melancholiker (14.02.11 13:18:22) |
Beitrag: | 563 von 9,184 (ID:41034807) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |