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Zitat von HeWhoEnjoysGravity: ... Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid

Ups, da ist doch tatsächlich eine schwere Lücke. Deutsche Abgeordnete (von Bund und Land) sollen den deutschen Amtseid leisten müssen. Bei Minstern kann man das wie gehabt machen und bei Abgeordneten nach einer Wahl bei der ersten Parlamentssitzung: alles sprechen laut den Amtseid und Fehlende müssen das nachholen. Der Amtseid gilt dann von allen Abgeordneten als geleistet - wer den Amtseid nicht leisten will, darf kein deutscher Abgeordneter sein. Ganz einfach. (imho)
Das ist keine 'schwere Lücke', du hast den Unterschied zwischen einem Amtsträger und einem Abgeordneten nicht kapiert. :D

Erstaunlich, wie wenig du über Politik weißt. :cry:
 
aus der Diskussion: Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2)
Autor (Datum des Eintrages): Melancholiker  (14.02.11 13:18:22)
Beitrag: 563 von 9,184 (ID:41034807)
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