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@ pestw und Dotcomer
Danke. Deine Erwähnung von §186 hat mich auf die richtige Spur
gebracht. Manchmal muß man nur etwas länger überlegen.

Aktionärsrecht: Kapitalerhöhung
-entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue Aktien
zum festgelegten Bezugspreis zu erwerben
-Kapitalerhöhung im Verhältnis 3:1 heißt, für je 3 gehaltene Aktien kann
man eine neue erwerben
-man muß aber nicht
-während des Bezugsrechtshandels kann der Aktionär seine Rechte veräußern
und den für die Bezugsrechte zu erlösenden Preis vereinnahmen
-nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen
-Wandlungspreis: Zuzahlung, die der Inhaber einer Wandelanleihe zu leisten
hat, wenn er diese in Aktien wandeln möchte

Zu dem VDM Bericht: 150 Mio Euro ist eine Menge, aber wenn ein Drittel
der Kleinaktionäre mit z.B. 2500 Euro dabei ist, sind das schon 55 Mio
Euro. Institutionelle und Industrie werden auch dabei sein. Also das wird
schon was. Vielleicht ist das Börsenklima auch im Herbst schon besser und
wir sehen 13 Euro. Seit April kann man nicht meckern.

Mit den 20% Aufschlag, das habe ich von der HV oder einer Roadshow.
Ich habe da etwas gefunden, dies könnte es sein.
Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
"ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
Bezugsrecht.

Aber, das sind meine kleinsten Sorgen.

Mit optimistischen Grüßen

Snailman
 
aus der Diskussion: CargoLifter Wandelanleihe
Autor (Datum des Eintrages): Snailman  (01.08.01 19:59:07)
Beitrag: 6 von 13 (ID:4105903)
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