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Hallo,

ich bitte Euch um eine fachlich fundierte Antwort auf folgende Problemstellung:

Vor kurzer Zeit war ich mit meinem Sohn (15 Jahre) bei meiner Hausbank. Eigentlich wollte ich für ihn ein Depot mit dem zugehörigen Abwicklungskonto eröffnen. Mit einem kleinen Betrag, so unser Plan, sollte der Junge nach eigener Entscheidung Wertpapiergeschäfte tätigen und zwar ohne das meine Frau und ich jedes einzelne Geschäft bestätigen müssen. Die Bank war zu der Kontoeröffnung nicht bereit. Sinngemäß sagte die Bank, dass sie mit dem Wertpapierhandelsgesetz in Konflikt kommen, sofern sie derartige Geschäfte abwickeln können. Logischerweise bin ich ziemlich sauer. Kennt sich von Euch jemand in dieser Sache aus? Wie wird soetwas bei anderen Banken gemacht? Gibt es juristische Links, die diese Frage beantworten ?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Cybertechdotcom
 
aus der Diskussion: Wertpapiergeschäfte bei Minderjährigen
Autor (Datum des Eintrages): cybertechdotcom  (02.08.01 17:10:40)
Beitrag: 1 von 16 (ID:4114238)
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