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So ist es wirklich mit den Banken!

Zwei andere Varianten sind diese, wobei die Erste einen negativen Beigeschmack hat.

Warum eröffnest Du nicht ein Depot auf Deinen Namen nebst einem dazugehörigen Abwicklungskonto. Mit Deiner Vollmacht für Onlinegeschäfte (nur wenn online möglich) kann ja auch Dein Sohn umgehen. Das Risiko trägst Du vollends, wenn mit Konto, Onlinepasswörtern etwas passiert, was auch zu weiteren Schäden führen kann. Pädagogisch ist das eine etwas seltsame Methode, denn das Geld gehört Deinem Sohn nicht, das verleitet vielleicht zu extrem falschen Entscheidungen.

oder viel besser

Alternative 2:

Will Dein Sohn traden, zum Teufel? Wenn nicht, mache Du die Geschäfte, wie von der Bank gefordert, für ihn. Davor besprichst Du, je nach Deinen zeitlichen und pädagogischen Möglichkeiten die Anlageentscheidungen DEINES Sohnes gar nicht, kurz oder ausführlich. Lasse Deinen Sohn Buch führen (oder Software), stelle ihm eine einfache Kundenkarte für das Abwicklungskonto aus, so dass er praktisch für Alles verantwortlich ist und nur nicht selbst vor Ort ausführt. Ich finde, das ist die allerbeste Variante.

Hendrik
 
aus der Diskussion: Wertpapiergeschäfte bei Minderjährigen
Autor (Datum des Eintrages): Hendrik3000  (02.08.01 21:59:47)
Beitrag: 5 von 16 (ID:4116728)
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