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Arrrggh!! Muss ich den Gesetzestext auch noch scannen und rein stellen?

Ich glaub`s dir ja. Es kann ja sein dass sich das Gesetz seit damals geändert hat. Ich meine sogar, irgendwann mal so was gehört zu haben.
Aber schau dir doch das Gesetz an und schau dir die Tagesordnung (=Beschlussvorlage) zur HV 2001 an. Und schreib mir evtl. die entscheidenden Sätze der 99-er Tagesordnung. Dann wissen wir beide, wovon wir reden.

oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre, wie sie die ihnen vorenthalten kann ?
Vielleicht verstehst du mich auch falsch. Ich sage nur, die hätten gar nicht die Möglichkeit, die Anleihe allein den Industrie-Investoren zuzuschanzen, selbst wenn sie`s wollten. Es braucht also keiner Angst zu haben, von der Anleihe nichts abzubekommen (außer er hat gar keine Aktien ;) )
Warum der Vorstand wegen der Anleihe mit der Industrie verhandelt, das ist um sie abzusichern, so dass die Industrie ggf. diejenigen Bezugsrechte garantiert übernimmt, die nicht von den bisherigen Aktionären ausgeübt werden und evtl. unverkäuflich wären (was ich mir aber nicht vorstellen kann).
 
aus der Diskussion: CargoLifter Wandelanleihe
Autor (Datum des Eintrages): pestw  (03.08.01 09:13:12)
Beitrag: 12 von 13 (ID:4118676)
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