@Gohar Sorry... hatte Deine Frage vorhin überlesen Aber hier nochmal für alle Ungläubigen der Text in der Einladung zur HV... (sponsored by Frau Rehm) Sehr geehrter Herr, wieder einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich nicht weiß, ob Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung bereits zugegangen ist, stelle ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage den Tagesordnungspunkt 7 sowie den Bericht des Vorstandes hierzu zur Verfügung: TOP 7: Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt Beschluß zu fassen: Die Gesellschaft wird ermächtigt, über die Börse bis zu 1.795.500 Stück Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Anteil am Grundkapital von derzeit insgesamt bis zu Euro 1.795.500 zu erwerben. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Stammaktie darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Stammaktie der Gesellschaft während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Schlußkurse der Stammaktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Ermächtigung erlischt am 26.02.2003. Der Vorstand ist ermächtigt, einen Teil oder alle auf der Grundlage dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft über die Börse zu veräußern oder zur Bedienung von Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen zu verwenden und auf die Bezugsberechtigten zu übertragen. Insoweit wird ein Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Teil oder insgesamt über ein Bezugsangebot unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern, der Handel mit eigenen Aktien im Sinne von § 71 Abs. 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu einem Teil oder insgesamt einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung (Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zu 1.795.500 Inhaber - Stammaktien der Gesellschaft bis zum 26.02.2003 zu erwerben. Der Vorstand soll ermächtigt werden, die eigenen Aktien entweder ohne erneuten Beschluß der Hauptversammlung über die Börse zu veräußern oder zur Bedienung von Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Bezugsrechten aus Optionsschuldverschreibungen zu verwenden und auf die Bezugsberechtigten zu übertragen. Demgemäß sieht der Beschlußvorschlag vor, daß das Bezugsrecht der Aktionäre im Hinblick auf die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien ausgeschlossen wird. Die vorgesehene Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben und in Erfüllung der Bezugsrechte aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen an die Bezugsberechtigten zu gewähren, stellt ein geeignetes Instrument dar, eine etwa sonst eintretenden Verwässerung des inneren Werts der Aktien bei Erfüllung der Bezugsrechte entgegenzuwirken, wie dies bei der Ausgabe neuer Aktien grundsätzlich der Fall ist. Ob und in welchem Umfang von der Möglichkeit zum Erwerb der eigenen Aktien Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Vorstand, der sich dabei allein von dem Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lassen wird. Entsprechendes gilt für die Entscheidung, ob etwa erworbene eigene Aktien über die Börse veräußert werden sollen; auch bei dieser Entscheidung wird sich der Vorstand allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. Über den Erwerb eigener Aktien und über deren Verwendung wird jeweils in der ordentlichen Hauptversammlung berichtet werden. Ich hoffe, das ist ausreichend. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Advanced Medien AG Susanne Rehm /IR Advanced Medien AG Susanne Rehm Investor Relations Tel.: 089/613 805-0 Fax: 089/613 805-55 e-mail: info@advanced-medien.de |
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aus der Diskussion: | Advanced Medien - Rückkauf von ca. 1,8 Mio. Aktien |
Autor (Datum des Eintrages): | BKraemer (03.08.01 13:25:38) |
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