Fenster schließen  |  Fenster drucken

@Gohar

Sorry... hatte Deine Frage vorhin überlesen :)

Aber hier nochmal für alle Ungläubigen der Text in der Einladung zur HV... (sponsored by Frau Rehm)



Sehr geehrter Herr,

wieder einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da ich nicht weiß, ob Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung bereits
zugegangen ist, stelle ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage den
Tagesordnungspunkt 7 sowie den Bericht des Vorstandes hierzu zur
Verfügung:


TOP 7:

Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter
Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt Beschluß zu fassen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, über die Börse bis zu 1.795.500 Stück
Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden
Anteil am Grundkapital von derzeit insgesamt bis zu Euro 1.795.500 zu
erwerben. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Stammaktie
darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Stammaktie der Gesellschaft
während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt
auf der Basis des arithmetischen Mittels der an der Frankfurter
Wertpapierbörse notierten Schlußkurse der Stammaktie der Gesellschaft im
XETRA-Handel (oder Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 %
überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten (jeweils ohne
Erwerbsnebenkosten).

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die
Ermächtigung erlischt am 26.02.2003.

Der Vorstand ist ermächtigt, einen Teil oder alle auf der Grundlage
dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft über die
Börse zu veräußern oder zur Bedienung von Wandlungsrechten aus Wandel-
oder Optionsschuldverschreibungen zu verwenden und auf die
Bezugsberechtigten zu übertragen. Insoweit wird ein Bezugsrecht der
Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung
erworbene eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Teil oder insgesamt
über ein Bezugsangebot unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre zu
veräußern, der Handel mit eigenen Aktien im Sinne von § 71 Abs. 1 Satz 2
AktG ist ausgeschlossen.

Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft,
die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu einem Teil oder
insgesamt einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.


Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung (Beschlußfassung über
die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Ausschluß des
Bezugsrechts der Aktionäre)


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zu ermächtigen,
bis zu 1.795.500 Inhaber - Stammaktien der Gesellschaft bis zum
26.02.2003 zu erwerben. Der Vorstand soll ermächtigt werden, die eigenen
Aktien entweder ohne erneuten Beschluß der Hauptversammlung über die
Börse zu veräußern oder zur Bedienung von Wandlungsrechten aus
Wandelschuldverschreibungen oder Bezugsrechten aus
Optionsschuldverschreibungen zu verwenden und auf die Bezugsberechtigten
zu übertragen.

Demgemäß sieht der Beschlußvorschlag vor, daß das Bezugsrecht der
Aktionäre im Hinblick auf die von der Gesellschaft erworbenen eigenen
Aktien ausgeschlossen wird.

Die vorgesehene Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben und in Erfüllung
der Bezugsrechte aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen an die
Bezugsberechtigten zu gewähren, stellt ein geeignetes Instrument dar,
eine etwa sonst eintretenden Verwässerung des inneren Werts der Aktien
bei Erfüllung der Bezugsrechte entgegenzuwirken, wie dies bei der
Ausgabe neuer Aktien grundsätzlich der Fall ist. Ob und in welchem
Umfang von der Möglichkeit zum Erwerb der eigenen Aktien Gebrauch
gemacht wird, entscheidet der Vorstand, der sich dabei allein von dem
Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lassen wird.

Entsprechendes gilt für die Entscheidung, ob etwa erworbene eigene
Aktien über die Börse veräußert werden sollen; auch bei dieser
Entscheidung wird sich der Vorstand allein vom Interesse der Aktionäre
und der Gesellschaft leiten lassen. Über den Erwerb eigener Aktien und
über deren Verwendung wird jeweils in der ordentlichen Hauptversammlung
berichtet werden.


Ich hoffe, das ist ausreichend. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe
ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Advanced Medien AG

Susanne Rehm /IR


Advanced Medien AG
Susanne Rehm
Investor Relations

Tel.: 089/613 805-0
Fax: 089/613 805-55
e-mail: info@advanced-medien.de




 
aus der Diskussion: Advanced Medien - Rückkauf von ca. 1,8 Mio. Aktien
Autor (Datum des Eintrages): BKraemer  (03.08.01 13:25:38)
Beitrag: 25 von 121 (ID:4121213)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE