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meiner rechtsauffassung nach hat die bank völlig recht.
denn die eltern haben das vermögen der kinder so zu verwalten das hier kein schaden zu ungunsten des kindes entstehen kann. aktienhandel beinhaltet aber ein hohes risiko auf kapitalverlust. selbst eigenhändig das geld der kinder in einzelne aktienwerte zu investieren ist demnach nicht zulässig.
desweiteren ist man mit 15 noch nichtmal eingeschränkt geschäftsfähig, aktienhandel bedarf aber der geschäftsfähigkeit und die ist demnach keinesfalls gegeben.
würde die bank sowas wissentlich mittragen, wäre sie im schadensfall unter umständen haftbar

um auf die eigentliche problematik zurückzukommen, er soll lernen wie die börse funktioniert. hier gibt es überall im internet die möglichkeit virtuelle depots zu führen und deren wertverlauf zu verfolgen teilweise sehr gute. dies ist hier mit sicherheit die sinnvollste alternative. sollen die onlinekosten gespart werden so gibt es immernoch die möglichkeit, alles in papierform zu simulieren
 
aus der Diskussion: Wertpapiergeschäfte bei Minderjährigen
Autor (Datum des Eintrages): Schami324  (03.08.01 17:03:57)
Beitrag: 13 von 16 (ID:4123328)
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