Fenster schließen  |  Fenster drucken

Warum hat HeWhoEnjoysGravity eigentlich so viel Angst vor dem Volk ? Man kann es aufklären, man kann informieren, man muß dann für seine Ziele eintreten und sich vor der Gesetzgebung überlegen, ob es dem Volke nützt.


Was genau bedeutet eigentlich „direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild“?

Vorab sei darauf hingewiesen, dass DIE FREIHEIT keineswegs die Abschaffung der aktuellen Demokratieform fordert, vielmehr soll diese nur durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt werden, sprich das Grundgesetz soll geändert und direktdemokratische Gesetzgebungsverfahren auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
ermöglicht werden.

Neben dem Bundesparlament kann in der Schweiz auch die Bevölkerung aktiv die Verfassung und Gesetze mitgestalten, wovon auch rege Gebrauch gemacht wird. Demnach kann sich das Volk als letzte politische Instanz regelmäßig auch zu Sachfragen äußern. Das politische System der Schweiz ist somit als halbdirekte
Demokratie zu bezeichnen.

Die beiden wichtigsten direkt-demokratischen Instrumente in der Schweiz sind
- die Volksinitiative und
- das Referendum.

Beide gibt es sowohl auf Bundes-, wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene.

Bei der Volksinitiative auf Bundesebene können 100.000 Stimmberechtigte verlangen, dass die Verfassung in einzelnen Punkten geändert oder sogar als Gesamtes revidiert wird. Von 1891 bis 2007 haben die Schweizer Bürgerinnen und Bürger allerdings lediglich 15 Volksinitiativen angenommen.

Das Referendum dagegen ist ein „Bremsinstrument“, ausgeübt durch die Bevölkerung:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben das verfassungsmäßig garantierte Recht, über Parlamentsbeschlüsse nachträglich abstimmen zu können.

Ein Teil der Beschlüsse muss von vornherein zur Abstimmung vorgelegt werden (sog. „obligatorisches Referendum“). Dazu zählen
- jede Verfassungsänderung,
- alle dringlichen Bundesbeschlüsse, die keine Verfassungsgrundlage haben, aber länger als ein Jahr gelten sollen, sowie
- mögliche Beitritte zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder supranationalen Gemeinschaften.

Wenn dagegen mindestens 50.000 Stimmberechtigte – also gerade einmal gut ein Prozent –
dies durch ihre Unterschrift verlangen, müssen vom Parlament gerade beschlossene Gesetze, bestimmte Bundesbeschlüsse und völkerrechtliche Verträge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden (sog. „fakultatives Referendum“).
Acht der insgesamt 26 Kantone können ebenfalls ein solches Referendum auslösen.

Kommt es zur Abstimmung, dann entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden, unabhängig davon, wie viele sich beteiligen. Das fakultative Referendum verleiht dem Volk die Chance, am Ende des Entscheidungsprozesses einzelne Gesetzesvorhaben zu kippen, das heißt also, eine Entscheidung für die Beibehaltung der aktuellen
Gesetzeslage herbeizuführen.

Das fakultative Referendum hat reinen Vetocharakter.

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass gerade einmal in etwa sieben Prozent der Fälle, in denen ein Referendum gegen eine Parlamentsvorlage hätte ergriffen werden können, auch von diesem Recht Gebrauch gemacht wurde.

Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass sich das Parlament bereits vor der Abstimmung ein Bild über die Stimmung in der Bevölkerung macht und seine Entscheidungen nach dem Willen des Volkes ausrichtet, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Gesetzesvorhaben anschließend wieder aufgehoben werden.

Es bleibt somit festzuhalten, dass direktdemokratische Elemente für einige wichtige Fragestellungen, die das Volk unmittelbar betreffen, auch in Deutschland durchaus ein geeignetes Mittel darstellen, um dem Volk die Möglichkeit einzuräumen, sich direkt an dem jeweiligen Entscheidungsprozess beteiligen zu können.

Wie etwa hätten die Bürgerinnen und Bürger bei der Frage der Einführung des Euro entschieden?

Wie wäre der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan beurteilt worden?

Mehr dazu auf www.diefreiheit.org
 
aus der Diskussion: Stadtkewitz hat die Partei “Die Freiheit” gegründet
Autor (Datum des Eintrages): EcCo65HH  (05.04.11 08:50:37)
Beitrag: 44 von 102 (ID:41318140)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE