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@Rainer

laut meinem Jura-Prof. kann man nur erfolgreich klagen, wenn man einen Anspruch hat (und den hast du, sogar Schwarz auf Weiss). Du kannst also die Sache ganz ruhig angehen, die Rechtslage ist sonnenklar! Trotz dieser leidigen Angelegenheit hoffe ich, dass Du Dich nicht von irgendwelchen Leuten beirren lässt und wir weiterhin an Deinem Wissen teilhaben dürfen.
Grüße WangLiquin
 
aus der Diskussion: Optionsscheindepot 2000%, m.T.
Autor (Datum des Eintrages): WangLiquin  (06.08.01 17:28:15)
Beitrag: 15 von 21 (ID:4139979)
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