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Insti, das Parteiengesetz schreibt Zahlungen zwingend vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bedürftigkeit spielt keine Rolle. Für die Zahlungen an die SPD ist es daher unerheblich, ob sie nun ein Vermögen von 1,1 Milliarden oder 1,5 Milliarden DM besitzt.

Das neue Parteiengesetz wird mit Sicherheit nicht die völlige Offenlegung von Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen (d.h. ein Verrechnungsverbot) bringen. Das hat die SPD bereits gefordert. Im Gegenzug gibt es Zugeständnisse an die CDU, was die Maximalhöhe von Spenden angeht.
 
aus der Diskussion: Hat die SPD mit öffentlichem Geld Parteiunternehmen saniert?
Autor (Datum des Eintrages): for4zim  (07.08.01 10:54:03)
Beitrag: 39 von 73 (ID:4144731)
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