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Zitat von brasil-bahia: Die Frage ist, ob es irgendwelche Klagefristen gibt, die wir einhalten müssen ...

Mönsch, was stellst Du denn für Fragen? Wenn Du klagen willst, brauchst Du ohnehin einen Rechtsanwalt. Für Klagen gegen den BuG gilt die 3-Wochen Frist. Das würde ich aber nur in Erwägung ziehen, wenn Du mindestens 1000 Aktien hast. Für das Spruchverfahren kannste Dir 3 Monate Zeit lassen, hier brauchst Du auch keinen Anwalt, wenn Du Dich damit auskennst, was wohl zu verneinen ist. Außerdem solltest Du erst einmal die Eintragung in das HR abwarten.
 
aus der Diskussion: frogster mit Zahlen, Aktie vor Explosion!
Autor (Datum des Eintrages): Blondie123  (15.07.11 09:26:28)
Beitrag: 7,020 von 7,091 (ID:41792703)
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