baracoa "Ist das wieder ein eindeutiger Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ? " Wann gab es denn schonmal einen eindeutigen Verstoß gegen das BDSG, LDSG, TKG, TDSV o.ä.? Bitte erläutere mir Deine Aussage und begründe sie. Als Hilfe für Deine Begründung mal ein paar Links. Bundesbeauftragten für den Datenschutz http://www.bfd.bund.de/ BDSG http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/DSB/SH/material/rec… Aufsichtsbehörden der Länder http://www.gdd.de/pages/da-aufs.htm Ich denke Du solltest Dir schon ein bisschen Mühe geben, wenn Du solch schwere Vorwürfe erhebst. Bitte formuliere es selbst mit Deinen eigenen Worten und versteck Dich nicht hinter den Aussagen anderer. Gruß OMT |
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Autor (Datum des Eintrages): | OMT (11.08.01 11:58:33) |
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