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baracoa

"Ist das wieder ein eindeutiger Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ? "

Wann gab es denn schonmal einen eindeutigen Verstoß gegen das BDSG, LDSG, TKG, TDSV o.ä.?

Bitte erläutere mir Deine Aussage und begründe sie.
Als Hilfe für Deine Begründung mal ein paar Links.

Bundesbeauftragten für den Datenschutz
http://www.bfd.bund.de/

BDSG
http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/DSB/SH/material/rec…

Aufsichtsbehörden der Länder
http://www.gdd.de/pages/da-aufs.htm


Ich denke Du solltest Dir schon ein bisschen Mühe geben, wenn Du solch schwere Vorwürfe erhebst.

Bitte formuliere es selbst mit Deinen eigenen Worten und versteck Dich nicht hinter den Aussagen anderer.

Gruß
OMT
 
aus der Diskussion: W: O bitte überprüft und sperrt gegebenenfalls folgende User:
Autor (Datum des Eintrages): OMT  (11.08.01 11:58:33)
Beitrag: 107 von 225 (ID:4181389)
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