Fenster schließen  |  Fenster drucken

Da geht mir mal wieder der Hut hoch !

Die Hartzer zocken den Staat ab, verprassen unser Geld und wir müssen für unsere Eltern aufkommen !

Wo ist da die soziale Gerechtigkeit !

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,12sl3nzi12b…

Eltern haften für ihre Kinder - das kennt jeder. Aber es gilt auch umgekehrt: Kinder haften für ihre Eltern! Dann nämlich, wenn die ins Pflegeheim müssen und die hohen Kosten dafür selbst nicht zahlen können. In solchen Fällen bittet der Staat die Kinder zur Kasse - und bei diesem sogenannten Elternunterhalt geht es dann oft um sehr viel Geld, mehrere zehntausend Euro. Bei solchen Summen sollte man annehmen, dass die Kriterien fair und nachvollziehbar sind. Aber die Realität sieht anders aus.
Immer häufiger verlangen die Sozialämter, dass die Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen. Dabei gibt es aber große Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde. Und selbst bei den Gerichten herrscht große Unsicherheit, ob und in welcher Höhe Kinder zur Kasse gebeten werden können.
Klamme Kommunen
Die Informationsabende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht zum Thema Elternunterhalt sind zur Zeit gut besucht. Immer mehr Kinder sollen Unterhalt für die Eltern zahlen.
Die Schicksale ähneln sich: Mutter oder Vater sind im Pflegeheim und die Kinder - oft selbst schon Rentner - haben keine hohen Einkommen. Oder Kinder sollen für Familienmitglieder aufkommen, zu denen sie Jahrzehnte keinen Kontakt hatten.
Die meisten Teilnehmer haben Eltern, die im Pflegeheim leben. Deren Renten decken oft die teuren Heimkosten nicht. Dann springt erst mal das Sozialamt ein, holt sich das Geld aber von den Kindern zurück – oft um jeden Preis.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht sieht eine Ursache in den leere Gemeindekassen. Dadurch werden Forderungen immer häufiger auch bei einfachen Mittelschichtfamilien eingetrieben.
Knallharte Abrechnungen
Lieselotte Wisslicen beispielsweise erhält vom Sozialamt immer neue, höhere Forderungen wegen der Pflegekosten ihrer Mutter. 2007 waren es 6.000,- € bis einschließlich 2010 kamen über 30.000,- € zusammen, berichtet sie. Ein Ende ist für sie nicht in Sicht.
Weiteres Schicksal: Brigitte Acquadro lebt unterhalb des Existenzminimums. Trotzdem soll sie etliche tausend Euro Elternunterhalt für ihre Mutter zahlen.
Ihre Mutter lebte vier Jahre in einem Pflegeheim, bis sie 2004 starb. Von der 64-jährigen Tochter fordert das Sozialamt jetzt 10.000,- € zurück. Dabei hat sie selbst nur Einkünfte von 700,- €. Diese stockt sie aus ihrem ersparten Geld auf.
Auf diese eisernen Reserven der Rentnerin hat es das Sozialamt abgesehen. Es rechnet ihr knallhart vor, sie könne doch gut auf 10.000,- € verzichten. Der Rest würde reichen, bis sie 84 Jahre alt sei. Das sei ihre statistische Lebenserwartung. Was mit ihr geschieht, wenn sie doch älter wird, spielt für das Sozialamt offenbar keine Rolle.
Widerspruch oft erfolgreich
Bundesweit finanzieren die Sozialämter gut 240.000 Senioren das Pflegeheim. Der Staat bittet dann die Kinder zur Kasse. Eigentlich trifft das nur die Besserverdienenden, so war es ursprünglich gedacht und ist eigentlich auch sinnvoll. Doch inzwischen sollen immer öfter auch diejenigen zahlen, die selbst nur wenig haben.

Fachanwalt für Sozialrecht Michael Baczko ist Experte zum Thema Elternunterhalt. Er erlebt oft, dass die Ämter erstaunlich schnell nachgeben, sobald die Kinder sich gegen die Forderung wehren. Es scheint, dass viele Berechnungen zunächst zu hoch angesetzt werden – nach dem Motto: Man kann es ja mal probieren.
Der Experte schätzt, dass 80 Prozent der Zahlungsaufforderungen mit Erfolg angreifbar sind. Das heißt, man eine Reduzierung oder Wegfall der Unterhaltszahlungen erreichen kann.
Vermögen soll verkauft werden
Auch Lieselotte Wisslicen musste ihre schwer demente Mutter in einem Pflegeheim unterbringen. Das Sozialamt fordert mittlerweile über 32.000,- € von ihr. Weil sie als Hausfrau nichts verdient, hat man es auch bei ihr auf das Vermögen abgesehen.
Ein altes Haus hat sie sich fürs Alter angeschafft. Darin lebt ihre eigene Tochter, alleinerziehend mit ihrem Kind. Die Forderung des Amtes: Sie soll dieses Haus verkaufen, dann könne sie alle für die Mutter erbrachten Sozialleistungen zurückzahlen. Die Betroffene ist empört, dass sie ihre alleinerziehende Tochter samt Enkel aus dem Haus werfen soll, um den Unterhalt der Mutter zu bezahlen.
Um die Existenz ihrer Tochter und des Enkelkindes zu sichern, wehrt sie sich nun vor Gericht. Mit ungewissem Ausgang. Denn klare Regeln fehlen bei der Berechnung des Elternunterhalts nach wie vor.
Gerichte sollen Fehler korrigieren
Die Unsicherheit wird besonders klar, wenn jemand zum Elternunterhalt in einem Landkreis herangezogen wird, und in anderen Landkreisen ein ähnlich gelagerter Fall unbehelligt bleibt.
Trotzdem sieht das Bundesjustizministerium keinen Handlungsbedarf. Es gebe ja kaum Beschwerden. Außerdem könnten doch die Gerichte die fehlerhaften Entscheidungen korrigieren.
Für Angehörige wie Brigitte Acquadro aber bedeutet das jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Zwar hat sie inzwischen vor Gericht ihre Zahlungen auf gut 6.000,- € drücken können. Aber nun geht sie noch in die nächste Instanz.

Elternunterhalt in Deutschland: Viel Willkür, viel Unsicherheit und ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Richter.
 
aus der Diskussion: Hartzer versus pflegebedürftige Eltern !
Autor (Datum des Eintrages): Latinl  (27.07.11 07:55:27)
Beitrag: 1 von 7 (ID:41849597)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE