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Zitat von Zwutscher: Hallo,

ich war in einer Ferienwohnung zu Gast.
Die Zimmertür ist abends ca. 22.00 durch einen Windstoß zugeflogen, während ich auf dem Flur war.
Ich hatte keinen Schlüssel dabei. Kein Telefon.
Ich habe dann einen Aushang im Haus mit der "AUfschrift...Im Notfall bitte anrufen..Hausmeisterservice Xy" über das Telefon eines anderen Urlaubsgastes angerufen.

Bei der zuständigen Vermittlerin für die Whg, die nur wenige Minuten von der Whg entfernt liegt, lief nur das Band, Anrufbeantworter.

Der Hausmeisterservice schickte darauf hin einen Mitarbeiter raus, der dann so gegen 23 Uhr eintraf. Dieser hatte eine längere ANfahrt und kam auf "Anordnung" seines Chefs. Einen Schlüssel hatte er nicht.
Er rief dann eine Nummer der Firma an, die ein Büro in meinem Wohnungskomplex hat und wohl auch Notschlüssel besitzt.
Von dieser Firma kam dann aus dem gleichen Ort , wenige Minuten nach Anruf, ein Mitarbeiter raus und öffnete die Tür.

Nun, 9 Wochen später stellt mir meine "Wohnungsvermittlerin" die Kosten des Hausmeisterservice, 2 Arbeitsstunden"..in Rechnung.

Die Frage, bin ich verpflichtet diese Summe zu zahlen, zumal der 2 stündige Arbeitsaufwand nicht zum Öffnen der Tür führte, sondern letztlich der Anruf des Mitarbeiters des anderen Vermittlungsbüros vor Ort.
Danke
Wer Extras bestellt, muß dafür zahlen. So ist das nun mal. ;)

Ich würde das Schreiben erstmal abheften und warten, was passiert. Wegen solch einer geringen Summe wird die Vermittlerin vermutlich keinen Rechtsstreit anzetteln.
 
aus der Diskussion: Rechtliche Frage - Ferienwohnung Kosten Türöffnung
Autor (Datum des Eintrages): Andolini  (07.08.11 07:31:42)
Beitrag: 2 von 2 (ID:41907127)
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