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Wie kann ein vorläufiger(!) Insolvenzverwalter einen Geschäftsführer entmachten??? Auf welcher gesetzlichen Grundlage denn???
Das eigentliche Insolvenzverfahren ist doch noch gar nicht eröffnet.
Oder fahre ich hier auf dem falschem Dampfer???

Bitte mal um Aufklärung!
 
aus der Diskussion: Kabel New Media ---------> Die Rettung ?---------> Teil 1
Autor (Datum des Eintrages): MrRossie  (13.08.01 17:11:45)
Beitrag: 22 von 67 (ID:4191008)
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