Durch den Maßgeblichkeitsgrundsatz können das nicht mehr sehr viele sein....kann mir eventuell jemand welche nennen? Beispielsweise, möchte ich in der HB das Vermögen rel. groß ausweisen, wg. Gläubigern/Aktionären etc., in der SB natürlich nicht, wg. Vermeidung v. Steuerzahlung. Wer kann mir denn, unter Berücksichtigung des akt. Steuerreformgesetzes, noch ein paar Zielkonflikte HB/SB nennen? Beim D.F und den lat. Steuern kann ich keinen ausmachen, bei den GWG`s bin ich mir unsicher, ebenso bei pensionsähnlichen Rückstellungen. Danke, Rg |
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aus der Diskussion: | Zielkonflikte der Handels-und Steuerbilanzpolitik |
Autor (Datum des Eintrages): | Rollergirl (13.08.01 23:13:21) |
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